Bekanntmachungen
Bekanntmachung des Beschlusses über den Jahresabschluss 2011 der Gemeinde Friedeburg einschließlich Hinweis auf die Auslegung des Jahresabschlusses und des Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2011
(Veröffentlichung im Amtsblatt des Landkreises Wittmund am 28.02.2023)
Gemäß § 129 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVB1. S. 576) gebe ich bekannt, dass der Rat der Gemeinde Friedeburg in seiner Sitzung am 26.01.2023 die nachstehenden Beschlüsse gefasst hat:
- Der Rat beschließt den Jahresabschluss 2011 der Gemeinde Friedeburg unter Kenntnisnahme des Schlussberichts des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Wittmund, einschließlich der Stellungnahme des Bürgermeisters.
- Das Ergebnis des Haushaltsjahres 2011 mit einem Gesamtfehlbetrag in Höhe von 70.234,60 € wird festgestellt.
- Der Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 108.266,29 € wird zunächst zur Deckung des Fehlbetrags im ordentlichen Ergebnis in Höhe von 178.500,89 € verwendet. Der verbliebene Fehlbetrag in Höhe von 70.234,60 € wird auf das Haushaltsjahr 2012 vorgetragen.
- Der Rat beschließt, dem Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.
Der Jahresabschluss 2011 und der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2011 liegen gemäß §§ 129 Abs. 2 und 156 Abs. 4 Satz 3 NKomVG in der Zeit vom 01.03.2023 bis einschließlich 09.03.2023 während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus der Gemeinde Friedeburg, Friedeburger Hauptstraße 96, 26446 Friedeburg, Zimmer 16, zur Einsichtnahme öffentlich aus und sind unter den unten angefügten Links online verfügbar.
Friedeburg, den 28.02.2023
Gemeinde Friedeburg
Der Bürgermeister
Goetz
Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2011
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2011
Stellungnahme des Bürgermeisters zum Prüfbericht zum Jahresabschluss 2011
Satzung
zur 1. Änderung Friedhofsgebührenordnung
Aufgrund der §§ 10, 11, 13, 58 und 111 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBI. S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22.09.2022 (Nds. GVBl. S. 588), in Verbindung mit dem § 5 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) in der Fassung vom 20.04.2017 (Nds. GVBl S. 121), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 22.09.2022 (Nds. GVBl. S. 589), hat der Rat der Gemeinde Friedeburg in der Sitzung am 26.01.2023 folgende 1. Änderung der Friedhofsgebührenordnung vom 25.09.2019 (Amtsblatt für den Landkreis Wittmund vom 29.11.2019, S. 205) beschlossen:
Art. I
In der Anlage Gebührentarif zur Friedshofsgebührenordnung der Gemeinde Friedeburg werden folgende Änderungen vorgenommen:
A. Einmalige Gebühren
(2) Benutzung pro Sterbefall
Weitere Leistungen:
a) Ausheben und Schließen eines Grabes,
für Personen vom vollendeten 5. Lebensjahr 420,00 €
Art. II
Diese Änderungssatzung tritt am 01.02.2023 in Kraft.
Friedeburg, 26.01.2023
Gemeinde Friedeburg
Der Bürgermeister
H. Goetz
Bekanntmachung
der TenneT Offshore GmbH
über die Durchführung von Vermessungsarbeiten
in der nördlichen Weser-Ems-Region
durch das Fachbüro VBW Weigt GmbH aus der Gemeinde Ziesendorf bei Rostock
Im Zeitraum Ende Juni bis Herbst 2023 erfolgen Vermessungsarbeiten für die landseitigen Erdkabeltrassen der Offshore-Netzanbindungen zum Netzverknüpfungspunkt Unterweser.
TenneT als zuständiger Übertragungsnetzbetreiber für diese Anbindungsleitungen für Offshore-Windparks in der Nordsee wird diese Vermessungsarbeiten in dem durch die Landesplanerische Feststellung des ArL Weser-Ems (30.3.2023, Raumordnungsverfahren Landtrassen 2030) vordefinierten Korridor zwischen dem Anlandungsbereich Dornumergrode (Gemeinde Dornum, Landkreis Aurich) und dem Netzverknüpfungspunkt Unterweser (Gemeinde Stadland, Landkreis Wesermarsch) durchführen lassen.
Die Vermessungen werden punktuell im Korridor erfolgen und dienen der Vorbereitung der Trassenplanung für die nunmehr erforderlichen Planfeststellungsverfahren nach Energiewirtschaftsgesetz (EnWG §43). Es werden schwerpunktmäßig Lage- und Geländeinformationen an Straßen und anderen Verkehrswegen, Böschungen, Gräben, Sielen und ähnlichen Strukturen aufgenommen.
Hierfür wurden das Fachbüro VBW Weigt GmbH (Ziesendorf, Rostock) für die Vermessung und als koordinierender Trassierungsplaner für die erforderlichen Planfeststellungsverfahren die Planungsgemeinschaft G.E.O.S. Ingenieurgesellschaft mbH/Weishaupt Planungen GmbH (Freiberg/Grimma) beauftragt. Die Mitarbeitenden des Fachbüros werden in den relevanten Bereichen Flurstücke für die Vermessungen kurzzeitig betreten. Der Zustand der Grundstücke wird durch die Arbeiten nicht verändert, die Nutzung wird nicht eingeschränkt.
Berechtigung und Duldung der Arbeiten ist im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG § 44) festgehalten, sie dienen als Vorarbeiten für die Planfeststellungsverfahren.
Die Vermessungen erstrecken sich entlang des landesplanerisch festgestellten Korridors zwischen dem Anlandungsbereich bei Dornumergrode und dem Netzverknüpfungspunkt Unterweser (vgl. Karte 2 Landesplanerische Feststellung zum Raumordnungsverfahren Landtrassen 2030, unter https://www.arl-we.niedersachsen.de/Landtrassen-2030/www-arl-we-niedersachsen-de-landtrassen-2030-203458.html) und betreffen jeweils Teilräume folgender hier aufgeführter Gemeindegebiete,
Ihre Stadt/Gemeinde/Samtgemeinde ist jeweils hervorgehoben.
- Stadland (LK Wesermarsch)
- Die Bereiche nördlich der Ortschaften Hartwarden und Hiddingen (südwestlich des Konverter- und Netzverknüpfungspunktes Unterweser)
- sowie westlich der Ortschaft Hiddingen in Richtung Hayenwarf und Strohauser Sieltief und dann in westlicher Richtung südlich entlang der Bundesstraße B437 bis zur Ortschaft Schweierzoll und entlang der der Kreisstraße (Rönnelstraße) an der Gemeindegrenze zu Jade (Ortsteile Achtermeer und Rönnelmoor)
- Jade (LK Wesermarsch)
- Die Bereiche südlich der B437 entlang der Gemeindegrenze mit Stadland (Nähe Ortschaft Schweierzoll) und der Kreisstraße (Rönnelstraße) in Richtung der Ortschaften Achtermeer und Rönnelmoor
- sowie anschließend in Richtung Westen zur Jade (EU-Vogelschutzgebiet) nördlich der Ortschaften Jaderaltendeich und Jaderberg bis zur Gemeindegrenze mit Rastede (Eisenbahnlinie, Vareler Straße)
- Rastede (LK Ammerland)
- Die Bereiche im Norden des Gemeindegebietes nördlich der Ortschaften Heubült und Wapeldorf entlang der Wapelniederung nördlich der Landesstraße L820 (Spohler Straße) von der Gemeindegrenze mit Jade (Jaderberg) bis zur Gemeindegrenze mit Wiefelstede (Herrenhausen)
- Wiefelstede (LK Ammerland)
- Die Bereiche im Norden des Gemeindegebietes im Umfeld der Ortschaft Herrenhausen nördlich der Landesstraße L820 (Wapeldorfer Straße) von der Gemeindegrenze mit Rastede (Wapeldorf) bis etwa zur Gemeindegrenze mit Westerstede nordwestlich der Ortschaft Spohle
- Westerstede (LK Ammerland)
- Die Bereiche im Norden des Gemeindegebietes von der Gemeindegrenze mit Wiefelstede nordwestlich der Ortschaft Spohle (Wiefelstede) entlang der Gemeindegrenze mit Bockhorn in Richtung der Ortschaft Jührdenerfeld und nordöstlich der Ortschaft Eggelogerfeld in Richtung Bredehorn (Bockhorn)
- Bockhorn (LK Friesland)
- im Süden des Gemeindegebietes in den Bereichen südlich und westlich des Bockhorner Moors zwischen den Ortschaften entlang Gemeindegrenze mit Westerstede und Wiefelstede (Spohle, Jührdenerfeld, Eggelogerfeld und Bredehorn)
- Zetel (LK Friesland)
- im Südwesten des Gemeindegebietes im Bereich zwischen Stapeler Moor und den Waldbereichen (Fuhrenkamp) südwestlich der Ortschaften Astederfeld und Ruttlerfeld bis zum Windpark bei Bentstreek im Übergang zum Gemeindegebiet Friedeburg
- Friedeburg (LK Wittmund)
- im Nordwesten des Gemeindegebietes zwischen Knyphauser Wald und Ems-Jade-Kanal westlich des Ortsteils Reepsholt
- sowie südlich des Ems-Jade-Kanals von Reepsholt aus in Richtung Friedeburg und Marx östlich der L11 und B437
- sowie südlich von Marx in Richtung und nördlich entlang der Waldbereiche (Fuhrenkamp) bis zum Windpark bei Bentstreek im Übergang zur Gemeindegrenze mit Zetel
- Wittmund (LK Wittmund)
- im Süden des Gemeindegebietes von westlich des Knyphauser Waldes bei Rispelerhelmt, in Richtung Müggenkrug und zur Gemeindegrenze mit Aurich (südlich und westlich der Ortschaft Dumhusen)
- Aurich (LK Aurich)
- im Osten des Gemeindegebietes, nördlich und östlich der Ortsteile Ogenbargen und Middels-Osterloog an den Gemeindegrenzen mit Wittmund und Dunum
- Samtgemeinde Esens (LK Wittmund)
- im Südwesten des Gemeindegebietes von Dunum im Bereich des Hünenschloot an der Gemeindegrenze zu Blomberg und Aurich (Ogenbargen)
- im Südwesten des Gemeindegebietes von Moorweg im Bereich Westerschoo nahe der Gemeindegrenze mit Neuschoo (Negenmeerten, Lütjensfehn)
- Samtgemeinde Holtriem (LK Wittmund)
- im Gemeindegebiet von Blomberg südlich von Blomberg am Hünenschloot an der Gemeindegrenze zu Dunum bis westlich von Blomberg an der Gemeindegrenze zu Neuschoo (Kummerweg)
- im Gemeindegebiet von Neuschoo zwischen den Ortschaften Negenmeerten und Neuschoo von der Gemeindegrenze zu Blomberg (Kummerweg) bis zur Ortschaft Lütjensfehn am Schleitief im Bereich der Gemeindegrenze zu Ochtersum
- im Gemeindegebiet von Ochtersum die Bereiche am Schleitief südlich, westlich und nordwestlich der Ortschaft Westochtersum in Richtung Utarp und Roggenstede (Dornun)
- im Gemeindegebiet von Utarp die Bereiche am Schleitief zwischen Utarp und der Ortschaft Westochtersum (Ochtersum)
- Dornum (LK Aurich)
- im Norden des Gemeindegebietes zwischen den Ortschaften Dornumergrode und Dornumersiel zwischen Deich, Störtekerstraße und Dormunersieler Tief
sowie in den Offenlandbereichen südlich der Ortschaft Westaccumer Siel bis zur Gemeindegrenze mit Utarp östlich der Ortschaft Roggenstedde im Südosten von Dornum
Bekanntmachung
der Amprion GmbH
über die Durchführung vorbereitender Vermessungsarbeiten für Trassenplanung der Gleichstromverbindung Korridor B
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
damit Deutschland seine Klimaziele erreicht, werden in den kommenden Jahrzehnten weitere Offshore-Windparks in Norddeutschland entstehen. Der dort erzeugte Strom muss in großen Mengen dorthin gelangen, wo er benötigt wird: in die Verbrauchszentren im Westen Deutschlands. Dazu dient Korridor B. Die neue Stromverbindung leistet einen zentralen Beitrag, um Deutschlands größten Ballungsraum, das Ruhrgebiet, klimafreundlich mit Strom zu versorgen. Korridor B ist eine der wichtigsten Nord-Süd-Verbindungen für die Energiewende. Sie besteht aus den Leitungsbauvorhaben Nr. 48 (Heide/West – Polsum) und Nr. 49 (Wilhelmshaven – Hamm) des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG). Die neue Stromverbindung verläuft durch die Bundesländer Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Bremen und Nordrhein-Westfalen. Die Amprion GmbH hat den gesetzlichen Auftrag, die Leitung zu planen, zu bauen und in Betrieb zu nehmen.
Im Zeitraum von
April 2023 bis Juni 2023
werden wir Gewässervermessungen vornehmen, um unsere Planungen weiter zu konkretisieren.
Die Vorarbeiten erfolgen auf Grundlage des § 44 im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Gemäß Absatz 1 müssen Eigentümer und sonstige Nutzungsberechtigte diese Arbeiten dulden, da sie zur Vorbereitung der Planung, der späteren Baudurchführung oder den Unterhaltungsmaßnahmen der notwendigen Leitung dienen.
Zu den Vorarbeiten gehören unter anderem Gewässervermessungen. Um festzulegen, wie wir Gewässer innerhalb unseres Trassenkorridors queren, benötigen wir sowohl die Höhen des jeweils angrenzenden Geländes als auch die Höhen der Gewässersohlen. Die Vermessung erfolgt mit Hilfe eines globalen Navigationssatellitensystems. Wird der Empfang von Satellitensignalen von naheliegenden Objekten verhindert, können auch elektrooptische Messsysteme verwendet werden. Bei breiteren Gewässern kann ggf. ein kleines, tragbares Drohnenboot mit elektrischem Antrieb zum Einsatz kommen, die Vermessung erfolgt dann per Echolot. Von Amprion beauftragte Unternehmen führen diese Vermessungen in der Regel mit ein bis zwei Personen durch, die vom nächstgelegenen befahrbaren Weg zu Fuß unterwegs sein werden. Dafür werden zum Teil auch private Grundstücke betreten. Die Vermessung wird in der Regel an einem Tag abgeschlossen sein.
Wenn Sie Rückfragen haben, steht Ihnen der Projektsprecher des Projektes Korridor B, Herr Oliver Smith, gerne unter oder der Rufnummer 0172 2010380 zur Verfügung.
Eine Liste mit Flurstücken, die wir in Anspruch nehmen müssen, finden Sie im Folgenden. Lagepläne und weitere Informationen zum Projekt Korridor B und den anstehenden Arbeiten finden Sie auf unserer Webseite www.korridor-b.net.
Liste der betroffenen Flurstücke in der Gemeinde Friedeburg, Gemarkung Horsten
Flur 4: Flurstück 20
Flur 5: Flurstücke 2/1; 3/1; 4/9; 5/2; 7; 10/3; 12/7; 12/8; 22/3; 22/9; 23/3 und 24/14
Bekanntmachung
der TenneT Offshore GmbH
über die Durchführung naturschutzfachlicher Kartierungsarbeiten
in der nördlichen Weser-Ems-Region
durch das Fachbüro Ökoplan aus Oldenburg
Im Zeitraum März 2023 bis September 2023 erfolgen Kartierungsarbeiten in der nördlichen Region Weser-Ems auf den Landtrassen der Offshore-Netzanschlüsse zum Netzverknüpfungspunkt Unterweser zwischen dem Anlandungsbereich Dornumergrode (Gemeinde Dornum, Landkreis Aurich) und dem Netzverknüpfungspunkt Unterweser (Gemeinde Stadland, Landkreis Wesermarsch).
TenneT als zuständiger Übertragungsnetzbetreiber für die Anbindung von Offshore-Windparks in der Nordsee wird von März bis Ende September Kartierungsarbeiten (Vögel und Biotptypen) in der nördlichen Region Weser-Ems durchführen lassen. Die Kartierungen sind Teil der naturschutzfachlichen Voruntersuchungen der Landtrassen für die Offshore-Netzanschlusssysteme, die gemäß Bestätigung des Netzentwicklungsplan durch Bundesnetzagentur am Netzverknüpfungspunkt Unterweser angebunden werden müssen.
Um die im Zuge der baulichen Umsetzung der Vorhaben unvermeidbaren Eingriffe in den Naturhaushalt auf ein Mindestmaß zu begrenzen, erforderliche Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen zu identifizieren und eine möglichst umweltverträgliche Trassenführung zu entwickeln, führt TenneT im Vorfeld diese wichtigen Voruntersuchungen durch.
Hierfür wurden das Fachbüro Ökoplan aus Oldenburg, für die Kartierung und als koordinierender Umweltplaner zur Vorbereitung der erforderlichen Planfeststellungsverfahren ILF beratende Ingenieure GmbH aus Bremen beauftragt.
Die Mitarbeitenden des Fachbüros werden die erforderlichen Untersuchungsbereiche für die Kartierungen kurzzeitig betreten bzw. aus dem nahen Umfeld in Augenschein nehmen, um den Artenbesatz zu erfassen, Biotoptypen zu bestimmen und ggf. weitere ähnliche naturschutzfachliche Merkmale aufzunehmen.
Die Berechtigung und Duldung der Arbeiten ist im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG § 44) festgehalten. Die Kartierungen finden im Zeitraum März 2023 bis September 2023 in mehreren Begehungen statt.
Der Untersuchungsraum für die Kartierungen erstreckt sich auf den Landtrassenkorridor zwischen dem Anlandungsbereich der Offshore-Netzbindungen bei Dornumergrode (Gemeinde Dornum, Landkreis Aurich) und dem Netzverknüpfungspunkt Unterweser (Gemeinde Stadland, Landkreis Wesermarsch) und betreffen jeweils Teilräume folgender hier aufgeführter Gemeindegebiete.
- Stadland (LK Wesermarsch)
- Die Bereiche nördlich der Ortschaften Hartwarden und Hiddingen (südwestlich des Konverter- und Netzverknüpfungspunktes Unterweser)
- sowie westlich der Ortschaft Hiddingen in Richtung Hayenwarf und Strohauser Sieltief und dann in westlicher Richtung südlich entlang der Bundesstraße B437 bis zur Ortschaft Schweierzoll und entlang der der Kreisstraße (Rönnelstraße) an der Gemeindegrenze zu Jade (Ortsteile Achtermeer und Rönnelmoor)
- Jade (LK Wesermarsch)
- Die Bereiche südlich der B437 entlang der Gemeindegrenze mit Stadland (Nähe Ortschaft Schweierzoll) und der Kreisstraße (Rönnelstraße) in Richtung der Ortschaften Achtermeer und Rönnelmoor
- sowie anschließend in Richtung Westen zur Jade (EU-Vogelschutzgebiet) nördlich der Ortschaften Jaderaltendeich und Jaderberg bis zur Gemeindegrenze mit Rastede (Eisenbahnlinie, Vareler Straße)
- Rastede (LK Ammerland)
- Die Bereiche im Norden des Gemeindegebietes nördlich der Ortschaften Heubült und Wapeldorf entlang der Wapelniederung nördlich der Landesstraße L820 (Spohler Straße) von der Gemeindegrenze mit Jade (Jaderberg) bis zur Gemeindegrenze mit Wiefelstede (Herrenhausen)
- Wiefelstede (LK Ammerland)
- Die Bereiche im Norden des Gemeindegebietes im Umfeld der Ortschaft Herrenhausen nördlich der Landesstraße L820 (Wapeldorfer Straße) von der Gemeindegrenze mit Rastede (Wapeldorf) bis etwa zur Gemeindegrenze mit Westerstede nordwestlich der Ortschaft Spohle
- Westerstede (LK Ammerland)
- Die Bereiche im Norden des Gemeindegebietes von der Gemeindegrenze mit Wiefelstede nordwestlich der Ortschaft Spohle (Wiefelstede) entlang der Gemeindegrenze mit Bockhorn in Richtung der Ortschaft Jührdenerfeld und nordöstlich der Ortschaft Eggelogerfeld in Richtung Bredehorn (Bockhorn)
- Bockhorn (LK Friesland)
- im Süden des Gemeindegebietes in den Bereichen südlich und westlich des Bockhorner Moors zwischen den Ortschaften entlang Gemeindegrenze mit Westerstede und Wiefelstede (Spohle, Jührdenerfeld, Eggelogerfeld und Bredehorn)
- Zetel (LK Friesland)
- im Südwesten des Gemeindegebietes im Bereich zwischen Stapeler Moor und den Waldbereichen (Fuhrenkamp) südwestlich der Ortschaften Astederfeld und Ruttlerfeld bis zum Windpark bei Bentstreek im Übergang zum Gemeindegebiet Friedeburg
- Friedeburg (LK Wittmund)
- im Nordwesten des Gemeindegebietes zwischen Knyphauser Wald und Ems-Jade-Kanal westlich des Ortsteils Reepsholt
- sowie südlich des Ems-Jade-Kanals von Reepsholt aus in Richtung Friedeburg und Marx östlich der L11 und B437
- sowie südlich von Marx in Richtung und nördlich entlang der Waldbereiche (Fuhrenkamp) bis zum Windpark bei Bentstreek im Übergang zur Gemeindegrenze mit Zetel
- Wittmund (LK Wittmund)
- im Süden des Gemeindegebietes von westlich des Knyphauser Waldes bei Rispelerhelmt, in Richtung Müggenkrug und zur Gemeindegrenze mit Aurich (südlich und westlich der Ortschaft Dumhusen)
- Aurich (LK Aurich)
- im Osten des Gemeindegebietes, nördlich und östlich der Ortsteile Ogenbargen und Middels-Osterloog an den Gemeindegrenzen mit Wittmund und Dunum
- Samtgemeinde Esens (LK Wittmund), Gemeinden Dunum und Moorweg
- im Südwesten des Gemeindegebietes von Dunum im Bereich des Hünenschloot an der Gemeindegrenze zu Blomberg und Aurich (Ogenbargen)
- im Südwesten des Gemeindegebietes von Moorweg im Bereich Westerschoo nahe der Gemeindegrenze mit Neuschoo (Negenmeerten, Lütjensfehn)
- Samtgemeinde Holtriem (LK Wittmund)
- im Gemeindegebiet von Blomberg südlich von Blomberg am Hünenschloot an der Gemeindegrenze zu Dunum bis westlich von Blomberg an der Gemeindegrenze zu Neuschoo (Kummerweg)
- im Gemeindegebiet von Neuschoo zwischen den Ortschaften Negenmeerten und Neuschoo von der Gemeindegrenze zu Blomberg (Kummerweg) bis zur Ortschaft Lütjensfehn am Schleitief im Bereich der Gemeindegrenze zu Ochtersum
- im Gemeindegebiet von Ochtersum die Bereiche am Schleitief südlich, westlich und nordwestlich der Ortschaft Westochtersum in Richtung Utarp und Roggenstede (Dornun)
- im Gemeindegebiet von Utarp die Bereiche am Schleitief zwischen Utarp und der Ortschaft Westochtersum (Ochtersum)
- Dornum (LK Aurich)
- im Norden des Gemeindegebietes zwischen den Ortschaften Dornumergrode und Dornumersiel zwischen Deich, Störtekerstraße und Dormunersieler Tief
- sowie in den Offenlandbereichen südlich der Ortschaft Westaccumer Siel bis zur Gemeindegrenze mit Utarp östlich der Ortschaft Roggenstedde im Südosten von Dornum
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