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Bekanntmachungen

 

                                              Gedächtniswald Widmung

Der Rat der Gemeinde Friedeburg hat in seiner Sitzung am 28.06.2023 unter Tagesordnungspunkt 8 zu Nummer 1 beschlossen, die Flurstücke 1 und 2 der Flur 4, Gemarkung Friedeburg und die Flurstücke 70/10 und 71/7 tlw. der Flur 2, Gemarkung Hesel mit einer Größe von ca. 13,5 ha gemäß der Anlage 1 der Vorlage 2023-053 mit Wirkung vom 01.09.2023 als Friedhof im Sinne des § 13 des Nds. Bestattungsgesetzes zu widmen.

 

Der Lageplan mit der Kennzeichnung der gewidmeten Fläche ist als Anlage 1 beigefügt. Die Widmung wird hiermit bekanntgegeben.

 

Die Widmungsverfügung und der maßgebliche Lageplan können im Rathaus der Gemeinde Friedeburg, Fachbereich Bürgerservice, Zimmer 4, Friedeburger Hauptstraße 96, 26446 Friedeburg während der Dienststunden eingesehen werden.

 

Die Widmungsverfügung tritt nach § 41 Abs. 4 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Die Bekanntmachung erfolgt gem. § 15 Abs. 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Friedeburg unter www.gemeindefriedeburg.de. Tag der Bereitstellung ist der 07.08.2023.

 

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Widmungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Oldenburg, Schlossplatz 10, 26122 Oldenburg, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts oder als elektronisches Dokument (§ 55a Verwaltungsgerichtsordnung – VwGO) unter Beachtung der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach vom 24.11.2017, BGBl. I S. 3803, in den derzeit gültigen Fassungen erhoben werden.

 

Friedeburg, den 7. August 2023

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

Nils Janßen

 

Widmungsverfügung 

 

 

 

Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2023

(Veröffentlichung im Amtsblatt des Landkreises Wittmund am 30.06.2023)

1. Haushaltssatzung der Gemeinde Friedeburg für das Haushaltsjahr 2023

 

Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Rat der Gemeinde Friedeburg in der Sitzung am 26.01.2023, angepasst durch Beitrittsbeschluss vom 28.06.2023, folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird

 

1. im Ergebnishaushalt

    mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

1.1 der ordentlichen Erträge auf                                                                            26.541.000 Euro

1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf                                                                27.513.500 Euro
 

1.3 der außerordentlichen Erträge                                                                           1.046.700 Euro

1.4 der außerordentlichen Aufwendungen auf                                                              24.000 Euro

 

2. im Finanzhaushalt

    mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit                                     25.895.100 Euro

2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit                                    26.143.300 Euro

 

2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit                                                          2.832.600 Euro

2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit                                                         8.085.800 Euro

 

2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit                                                     5.253.200 Euro

2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit                                                       593.700 Euro

 

festgesetzt.

 

Nachrichtlich: Gesamtbetrag

- der Einzahlungen des Finanzhaushaltes                                                            33.980.900 Euro

- der Auszahlungen des Finanzhaushaltes                                                           34.822.800 Euro

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf

 

5.253.200 Euro

festgesetzt.

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf

 

                                                                590.000 Euro

 

festgesetzt.

§ 4

 

Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2023 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf

 

5.000.000 Euro

festgesetzt.

§ 5

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt festgesetzt:

 

1. Grundsteuer

 

1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                        350 v. H.

1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                  350 v. H.

 

2. Gewerbesteuer                                                                                                      370 v. H.

 

 

 

Friedeburg, 28.06.2023                           

 

     Goetz

Bürgermeister

 

 

2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

 

2.1 Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

 

2.2 Die nach den §§ 119 Abs. 4 und 120 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes   

(NKomVG) erforderliche Genehmigung ist durch den Landkreis Wittmund -Kommunalaufsicht- am 02.06.2023 erteilt worden.

 

2.3 Der Haushaltsplan 2023 liegt nach § 114 Abs. 2 Satz 3 NKomVG vom 10.07.2023 bis 18.07.2023 im Rathaus der Gemeinde Friedeburg, Friedeburger Hauptstraße 96, 26446 Friedeburg, Zimmer 16, zur Einsichtnahme öffentlich aus. Für eine Terminabsprache wenden Sie sich gerne telefonisch unter 04465-806 7231 oder per E-Mail an an die Gemeindeverwaltung.

 

 

Friedeburg, den 30.06.2023                                                                          Der Bürgermeister

 

Anlage:

Haushaltsplan der Gemeinde Friedeburg 2023

 

 

 

 

 

Satzung

zur 1. Änderung Friedhofsgebührenordnung

Aufgrund der §§ 10, 11, 13, 58 und 111 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBI. S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22.09.2022 (Nds. GVBl. S. 588), in Verbindung mit dem § 5 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) in der Fassung vom 20.04.2017 (Nds. GVBl S. 121), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 22.09.2022 (Nds. GVBl. S. 589), hat der Rat der Gemeinde Friedeburg in der Sitzung am 26.01.2023 folgende 1. Änderung der Friedhofsgebührenordnung vom 25.09.2019 (Amtsblatt für den Landkreis Wittmund vom 29.11.2019, S. 205) beschlossen:

 

Art. I

 

In der Anlage Gebührentarif zur Friedshofsgebührenordnung der Gemeinde Friedeburg werden folgende Änderungen vorgenommen:

 

A.  Einmalige Gebühren

 

(2) Benutzung pro Sterbefall

 

Weitere Leistungen:

 

a)  Ausheben und Schließen eines Grabes,
 

für Personen vom vollendeten 5. Lebensjahr                               420,00 €

 

 

 

Art. II

 

Diese Änderungssatzung tritt am 01.02.2023 in Kraft.

 

Friedeburg, 26.01.2023

 

Gemeinde Friedeburg

Der Bürgermeister

 

H. Goetz

 

Bekanntmachung

der TenneT Offshore GmbH

über die Durchführung von Vermessungsarbeiten 

in der nördlichen Weser-Ems-Region
 

durch das Fachbüro VBW Weigt GmbH aus der Gemeinde Ziesendorf bei Rostock

Im Zeitraum Ende Juni bis Herbst 2023 erfolgen Vermessungsarbeiten für die landseitigen Erdkabeltrassen der Offshore-Netzanbindungen zum Netzverknüpfungspunkt Unterweser.

 

TenneT als zuständiger Übertragungsnetzbetreiber für diese Anbindungsleitungen für Offshore-Windparks in der Nordsee wird diese Vermessungsarbeiten in dem durch die Landesplanerische Feststellung des ArL Weser-Ems (30.3.2023, Raumordnungsverfahren Landtrassen 2030) vordefinierten Korridor zwischen dem Anlandungsbereich Dornumergrode (Gemeinde Dornum, Landkreis Aurich) und dem Netzverknüpfungspunkt Unterweser (Gemeinde Stadland, Landkreis Wesermarsch) durchführen lassen.

 

Die Vermessungen werden punktuell im Korridor erfolgen und dienen der Vorbereitung der Trassenplanung für die nunmehr erforderlichen Planfeststellungsverfahren nach Energiewirtschaftsgesetz (EnWG §43). Es werden schwerpunktmäßig Lage- und Geländeinformationen an Straßen und anderen Verkehrswegen, Böschungen, Gräben, Sielen und ähnlichen Strukturen aufgenommen.

 

Hierfür wurden das Fachbüro VBW Weigt GmbH (Ziesendorf, Rostock) für die Vermessung und als koordinierender Trassierungsplaner für die erforderlichen Planfeststellungsverfahren die Planungsgemeinschaft G.E.O.S. Ingenieurgesellschaft mbH/Weishaupt Planungen GmbH (Freiberg/Grimma) beauftragt. Die Mitarbeitenden des Fachbüros werden in den relevanten Bereichen Flurstücke für die Vermessungen kurzzeitig betreten. Der Zustand der Grundstücke wird durch die Arbeiten nicht verändert, die Nutzung wird nicht eingeschränkt.

 

Berechtigung und Duldung der Arbeiten ist im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG § 44) festgehalten, sie dienen als Vorarbeiten für die Planfeststellungsverfahren.

 

Die  Vermessungen erstrecken sich entlang des landesplanerisch festgestellten Korridors zwischen dem Anlandungsbereich bei Dornumergrode und dem Netzverknüpfungspunkt Unterweser (vgl. Karte 2 Landesplanerische Feststellung zum Raumordnungsverfahren Landtrassen 2030, unter https://www.arl-we.niedersachsen.de/Landtrassen-2030/www-arl-we-niedersachsen-de-landtrassen-2030-203458.html) und betreffen jeweils Teilräume folgender hier aufgeführter Gemeindegebiete,

Ihre Stadt/Gemeinde/Samtgemeinde ist jeweils hervorgehoben.

 

  • Stadland (LK Wesermarsch)
    • Die Bereiche nördlich der Ortschaften Hartwarden und Hiddingen (südwestlich des Konverter- und Netzverknüpfungspunktes Unterweser)
    • sowie westlich der Ortschaft Hiddingen in Richtung Hayenwarf und Strohauser Sieltief und dann in westlicher Richtung südlich entlang der Bundesstraße B437 bis zur Ortschaft Schweierzoll und entlang der der Kreisstraße (Rönnelstraße) an der Gemeindegrenze zu Jade (Ortsteile Achtermeer und Rönnelmoor)
  • Jade (LK Wesermarsch)
    • Die Bereiche südlich der B437 entlang der Gemeindegrenze mit Stadland (Nähe Ortschaft Schweierzoll) und der Kreisstraße (Rönnelstraße) in Richtung der Ortschaften Achtermeer und Rönnelmoor
    • sowie anschließend in Richtung Westen zur Jade (EU-Vogelschutzgebiet) nördlich der Ortschaften Jaderaltendeich und Jaderberg bis zur Gemeindegrenze mit Rastede (Eisenbahnlinie, Vareler Straße)
  • Rastede (LK Ammerland)
    • Die Bereiche im Norden des Gemeindegebietes nördlich der Ortschaften Heubült und Wapeldorf entlang der Wapelniederung nördlich der Landesstraße L820 (Spohler Straße) von der Gemeindegrenze mit Jade (Jaderberg) bis zur Gemeindegrenze mit Wiefelstede (Herrenhausen)
  • Wiefelstede (LK Ammerland)
    • Die Bereiche im Norden des Gemeindegebietes im Umfeld der Ortschaft Herrenhausen nördlich der Landesstraße L820 (Wapeldorfer Straße) von der Gemeindegrenze mit Rastede (Wapeldorf) bis etwa zur Gemeindegrenze mit Westerstede nordwestlich der Ortschaft Spohle
  • Westerstede (LK Ammerland)
    • Die Bereiche im Norden des Gemeindegebietes von der Gemeindegrenze mit Wiefelstede nordwestlich der Ortschaft Spohle (Wiefelstede) entlang der Gemeindegrenze mit Bockhorn in Richtung der Ortschaft Jührdenerfeld und nordöstlich der Ortschaft Eggelogerfeld in Richtung Bredehorn (Bockhorn)
  • Bockhorn (LK Friesland)
    • im Süden des Gemeindegebietes in den Bereichen südlich und westlich des Bockhorner Moors zwischen den Ortschaften entlang Gemeindegrenze mit Westerstede und Wiefelstede (Spohle, Jührdenerfeld, Eggelogerfeld und Bredehorn)
  • Zetel (LK Friesland)
    • im Südwesten des Gemeindegebietes im Bereich zwischen Stapeler Moor und den Waldbereichen (Fuhrenkamp) südwestlich der Ortschaften Astederfeld und Ruttlerfeld bis zum Windpark bei Bentstreek im Übergang zum Gemeindegebiet Friedeburg
  • Friedeburg (LK Wittmund)
    • im Nordwesten des Gemeindegebietes zwischen Knyphauser Wald und Ems-Jade-Kanal westlich des Ortsteils Reepsholt
    • sowie südlich des Ems-Jade-Kanals von Reepsholt aus in Richtung Friedeburg und Marx östlich der L11 und B437
    • sowie südlich von Marx in Richtung und nördlich entlang der Waldbereiche (Fuhrenkamp) bis zum Windpark bei Bentstreek im Übergang zur Gemeindegrenze mit Zetel
  • Wittmund (LK Wittmund)
    • im Süden des Gemeindegebietes von westlich des Knyphauser Waldes bei Rispelerhelmt, in Richtung Müggenkrug und zur Gemeindegrenze mit Aurich (südlich und westlich der Ortschaft Dumhusen)
  • Aurich (LK Aurich)
    • im Osten des Gemeindegebietes, nördlich und östlich der Ortsteile Ogenbargen und Middels-Osterloog an den Gemeindegrenzen mit Wittmund und Dunum
  • Samtgemeinde Esens (LK Wittmund)
    • im Südwesten des Gemeindegebietes von Dunum im Bereich des Hünenschloot an der Gemeindegrenze zu Blomberg und Aurich (Ogenbargen)
    • im Südwesten des Gemeindegebietes von Moorweg im Bereich Westerschoo nahe der Gemeindegrenze mit Neuschoo (Negenmeerten, Lütjensfehn)
  • Samtgemeinde Holtriem (LK Wittmund)
    • im Gemeindegebiet von Blomberg südlich von Blomberg am Hünenschloot an der Gemeindegrenze zu Dunum bis westlich von Blomberg an der Gemeindegrenze zu Neuschoo (Kummerweg)
    • im Gemeindegebiet von Neuschoo zwischen den Ortschaften Negenmeerten und Neuschoo von der Gemeindegrenze zu Blomberg (Kummerweg) bis zur Ortschaft Lütjensfehn am Schleitief im Bereich der Gemeindegrenze zu Ochtersum
    • im Gemeindegebiet von Ochtersum die Bereiche am Schleitief südlich, westlich und nordwestlich der Ortschaft Westochtersum in Richtung Utarp und Roggenstede (Dornun)
    • im Gemeindegebiet von Utarp die Bereiche am Schleitief zwischen Utarp und der Ortschaft Westochtersum (Ochtersum)
  • Dornum (LK Aurich)
    • im Norden des Gemeindegebietes zwischen den Ortschaften Dornumergrode und Dornumersiel zwischen Deich, Störtekerstraße und Dormunersieler Tief

sowie in den Offenlandbereichen südlich der Ortschaft Westaccumer Siel bis zur Gemeindegrenze mit Utarp östlich der Ortschaft Roggenstedde im Südosten von Dornum

 

Info Vermessungsarbeiten

 

Bekanntmachung

der TenneT Offshore GmbH

über die Durchführung naturschutzfachlicher Kartierungsarbeiten 

in der nördlichen Weser-Ems-Region
 

durch das Fachbüro Ökoplan aus Oldenburg

Im Zeitraum März 2023 bis September 2023 erfolgen Kartierungsarbeiten in der nördlichen Region Weser-Ems auf den Landtrassen der Offshore-Netzanschlüsse zum Netzverknüpfungspunkt Unterweser zwischen dem Anlandungsbereich Dornumergrode (Gemeinde Dornum, Landkreis Aurich) und dem Netzverknüpfungspunkt Unterweser (Gemeinde Stadland, Landkreis Wesermarsch).

 

TenneT als zuständiger Übertragungsnetzbetreiber für die Anbindung von Offshore-Windparks in der Nordsee wird von März bis Ende September Kartierungsarbeiten (Vögel und Biotptypen) in der nördlichen Region Weser-Ems durchführen lassen. Die Kartierungen sind Teil der naturschutzfachlichen Voruntersuchungen der Landtrassen für die Offshore-Netzanschlusssysteme, die gemäß Bestätigung des Netzentwicklungsplan durch Bundesnetzagentur am Netzverknüpfungspunkt Unterweser angebunden werden müssen.

Um die im Zuge der baulichen Umsetzung der Vorhaben unvermeidbaren Eingriffe in den Naturhaushalt auf ein Mindestmaß zu begrenzen, erforderliche Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen zu identifizieren und eine möglichst umweltverträgliche Trassenführung zu entwickeln, führt TenneT im Vorfeld diese wichtigen Voruntersuchungen durch.

Hierfür wurden das Fachbüro Ökoplan aus Oldenburg, für die Kartierung und als koordinierender Umweltplaner zur Vorbereitung der erforderlichen Planfeststellungsverfahren ILF beratende Ingenieure GmbH aus Bremen beauftragt.

Die Mitarbeitenden des Fachbüros werden die erforderlichen Untersuchungsbereiche für die Kartierungen kurzzeitig betreten bzw. aus dem nahen Umfeld in Augenschein nehmen, um den Artenbesatz zu erfassen, Biotoptypen zu bestimmen und ggf. weitere ähnliche naturschutzfachliche Merkmale aufzunehmen.

Die Berechtigung und Duldung der Arbeiten ist im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG § 44) festgehalten. Die Kartierungen finden im Zeitraum März 2023 bis September 2023 in mehreren Begehungen statt. 

 

Der Untersuchungsraum für die Kartierungen erstreckt sich auf den Landtrassenkorridor zwischen dem Anlandungsbereich der Offshore-Netzbindungen bei Dornumergrode (Gemeinde Dornum, Landkreis Aurich) und dem Netzverknüpfungspunkt Unterweser (Gemeinde Stadland, Landkreis Wesermarsch) und betreffen jeweils Teilräume folgender hier aufgeführter Gemeindegebiete. 

 

  • Stadland (LK Wesermarsch)
    • Die Bereiche nördlich der Ortschaften Hartwarden und Hiddingen (südwestlich des Konverter- und Netzverknüpfungspunktes Unterweser)
    • sowie westlich der Ortschaft Hiddingen in Richtung Hayenwarf und Strohauser Sieltief und dann in westlicher Richtung südlich entlang der Bundesstraße B437 bis zur Ortschaft Schweierzoll und entlang der der Kreisstraße (Rönnelstraße) an der Gemeindegrenze zu Jade (Ortsteile Achtermeer und Rönnelmoor)
  • Jade (LK Wesermarsch)
    • Die Bereiche südlich der B437 entlang der Gemeindegrenze mit Stadland (Nähe Ortschaft Schweierzoll) und der Kreisstraße (Rönnelstraße) in Richtung der Ortschaften Achtermeer und Rönnelmoor
    • sowie anschließend in Richtung Westen zur Jade (EU-Vogelschutzgebiet) nördlich der Ortschaften Jaderaltendeich und Jaderberg bis zur Gemeindegrenze mit Rastede (Eisenbahnlinie, Vareler Straße)
  • Rastede (LK Ammerland)
    • Die Bereiche im Norden des Gemeindegebietes nördlich der Ortschaften Heubült und Wapeldorf entlang der Wapelniederung nördlich der Landesstraße L820 (Spohler Straße) von der Gemeindegrenze mit Jade (Jaderberg) bis zur Gemeindegrenze mit Wiefelstede (Herrenhausen)
  • Wiefelstede (LK Ammerland)
    • Die Bereiche im Norden des Gemeindegebietes im Umfeld der Ortschaft Herrenhausen nördlich der Landesstraße L820 (Wapeldorfer Straße) von der Gemeindegrenze mit Rastede (Wapeldorf) bis etwa zur Gemeindegrenze mit Westerstede nordwestlich der Ortschaft Spohle
  • Westerstede (LK Ammerland)
    • Die Bereiche im Norden des Gemeindegebietes von der Gemeindegrenze mit Wiefelstede nordwestlich der Ortschaft Spohle (Wiefelstede) entlang der Gemeindegrenze mit Bockhorn in Richtung der Ortschaft Jührdenerfeld und nordöstlich der Ortschaft Eggelogerfeld in Richtung Bredehorn (Bockhorn)
  • Bockhorn (LK Friesland)
    • im Süden des Gemeindegebietes in den Bereichen südlich und westlich des Bockhorner Moors zwischen den Ortschaften entlang Gemeindegrenze mit Westerstede und Wiefelstede (Spohle, Jührdenerfeld, Eggelogerfeld und Bredehorn)
  • Zetel (LK Friesland)
    • im Südwesten des Gemeindegebietes im Bereich zwischen Stapeler Moor und den Waldbereichen (Fuhrenkamp) südwestlich der Ortschaften Astederfeld und Ruttlerfeld bis zum Windpark bei Bentstreek im Übergang zum Gemeindegebiet Friedeburg
  • Friedeburg (LK Wittmund)
    • im Nordwesten des Gemeindegebietes zwischen Knyphauser Wald und Ems-Jade-Kanal westlich des Ortsteils Reepsholt
    • sowie südlich des Ems-Jade-Kanals von Reepsholt aus in Richtung Friedeburg und Marx östlich der L11 und B437
    • sowie südlich von Marx in Richtung und nördlich entlang der Waldbereiche (Fuhrenkamp) bis zum Windpark bei Bentstreek im Übergang zur Gemeindegrenze mit Zetel
  • Wittmund (LK Wittmund)
    • im Süden des Gemeindegebietes von westlich des Knyphauser Waldes bei Rispelerhelmt, in Richtung Müggenkrug und zur Gemeindegrenze mit Aurich (südlich und westlich der Ortschaft Dumhusen)
  • Aurich (LK Aurich)
    • im Osten des Gemeindegebietes, nördlich und östlich der Ortsteile Ogenbargen und Middels-Osterloog an den Gemeindegrenzen mit Wittmund und Dunum
  • Samtgemeinde Esens (LK Wittmund), Gemeinden Dunum und Moorweg
    • im Südwesten des Gemeindegebietes von Dunum im Bereich des Hünenschloot an der Gemeindegrenze zu Blomberg und Aurich (Ogenbargen)
    • im Südwesten des Gemeindegebietes von Moorweg im Bereich Westerschoo nahe der Gemeindegrenze mit Neuschoo (Negenmeerten, Lütjensfehn)
  • Samtgemeinde Holtriem (LK Wittmund)
    • im Gemeindegebiet von Blomberg südlich von Blomberg am Hünenschloot an der Gemeindegrenze zu Dunum bis westlich von Blomberg an der Gemeindegrenze zu Neuschoo (Kummerweg)
    • im Gemeindegebiet von Neuschoo zwischen den Ortschaften Negenmeerten und Neuschoo von der Gemeindegrenze zu Blomberg (Kummerweg) bis zur Ortschaft Lütjensfehn am Schleitief im Bereich der Gemeindegrenze zu Ochtersum
    • im Gemeindegebiet von Ochtersum die Bereiche am Schleitief südlich, westlich und nordwestlich der Ortschaft Westochtersum in Richtung Utarp und Roggenstede (Dornun)
    • im Gemeindegebiet von Utarp die Bereiche am Schleitief zwischen Utarp und der Ortschaft Westochtersum (Ochtersum)
  • Dornum (LK Aurich)
    • im Norden des Gemeindegebietes zwischen den Ortschaften Dornumergrode und Dornumersiel zwischen Deich, Störtekerstraße und Dormunersieler Tief
  • sowie in den Offenlandbereichen südlich der Ortschaft Westaccumer Siel bis zur Gemeindegrenze mit Utarp östlich der Ortschaft Roggenstedde im Südosten von Dornum

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