Aktuelle Bauleitplanung
Bauleitplanung in der Ortschaft Marx
Bebauungsplan Nr. 17 von Marx „Ehemaliges Agravis-Gelände“
hier: Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Friedeburg hat in seiner Sitzung am 16.03.2022 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 17 von Marx und in seiner Sitzung am 21.09.2022 den Beschluss zur Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gefasst.
Gegenstand der Planung ist die Entwicklung einer gewerblichen Fläche hin zu einer Nutzung durch Wohnbebauung.
Der räumliche Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung ist aus nachstehendem Lageplan ersichtlich:
Kartengrundlage: Automatisierte Liegenschaftskarte (ALK) - verkleinert -, vervielfältigt mit Erlaubnis des Herausgebers, LGLN Aurich, Katasteramt Wittmund
Der o.a. Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Der Flächennutzungsplan wird im Rahmen dieses Bauleitplanverfahrens gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB berichtigt.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 17 von Marx „Ehemaliges Agravis-Gelände“ liegt mit der Begründung in der Zeit
vom 04. Oktober 2022 bis zum 04. November 2022
im Rathaus in Friedeburg, Friedeburger Hauptstraße 96, 26446 Friedeburg, Zimmer 5, während der Besuchszeiten für jedermann zur Einsichtnahme aus. Ergänzend können die zur Bauleitplanung vorliegenden Unterlagen auch im Internet unter www.gemeindefriedeburg.de Ò Bauen & Wirtschaft Ò Aktuelle Bauleitplanung eingesehen werden.
In der Begründung werden die Auswirkungen auf die Umweltbelange behandelt und Aussagen zur FFH-Verträglichkeitsvorprüfung und zur artenschutzrechtlichen Vorprüfung getroffen.
Es wird darauf hingewiesen, dass während der Auslegungsfrist Stellungnahmen abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können.
Friedeburg, den 24. September 2022 Der Bürgermeister“
Die Planungsunterlagen und Begründungen können unter folgenden Links aufgerufen werden:
- Entwurf Bebauungsplan Nr. 17 von Marx "Ehemaliges Agravis-Gelände" - Planzeichnung
- Entwurf Bebauungsplan Nr. 17 von Marx "Ehemaliges Agravis-Gelände" - Begründung
Bauleitplanung in der Ortschaft Friedeburg
74. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Nr. 45 von Friedeburg „Bestattungswald“
hier: Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Friedeburg hat in seiner Sitzung am 16.03.2022 die Aufstellung der 74. Änderung des Flächennutzungsplanes und in seiner Sitzung am 21.09.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 45 von Friedeburg „Bestattungswald“ beschlossen.
Gegenstand der Planungen ist die Schaffung einer naturnahen Bestattungsmöglichkeit zwischen der B 436 und der Heseler Straße in Friedeburg.
Der räumliche Geltungsbereich (Bebauungsplan und Flächennutzungsplanänderung sind identisch) ist aus dem nachfolgenden Lageplan ersichtlich:
Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung, Maßstab 1: 5.000
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung liegen die Vorentwürfe der vorgenannten Bauleitpläne einschließlich der Begründungen und des gemeinsamen Umweltberichtes
vom 04. Oktober bis zum 04. November 2022
im Rathaus in Friedeburg, Friedeburger Hauptstraße 96, 26446 Friedeburg, Zimmer 5, während der Besuchszeiten, für jedermann zur Einsichtnahme aus. Ergänzend können die Planentwürfe mit Beginn der Auslegungsfrist auch im Internet unter www.gemeindefriedeburg.de Æ Bauen Æ Bauleitplanung abgerufen werden.
Als allgemeine umweltbezogene Informationen sind das Regionale Raumordnungsprogramm und der Landschaftsrahmenplan des Landkreises Wittmund einsehbar.
Während der genannten Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können.
Friedeburg, den 24.09.2022 Der Bürgermeister“
Die Planungsunterlagen und Begründungen können unter folgenden Links aufgerufen werden:
- Entwurf 74. Flächennutzungsplanänderung - Planzeichnung
- Entwurf 74. Flächennutzungsplanänderung - Begründung
- Entwurf Bebauungsplan Nr. 45 von Friedeburg "Bestattungswald" - Planzeichnung
- Entwurf Bebauungsplan Nr. 45 von Friedeburg "Bestattungswald" - Begründung
Bauleitplanung in der Ortschaft Etzel
Bebauungsplan Nr. 10 von Etzel "Barfußpark"; frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Friedeburg hat in seiner Sitzung am 30.11.2022 die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. 10 von Etzel „Barfußpark“ beschlossen.
Die Gemeinde Friedeburg beabsichtigt mit dieser Bauleitplanung, die Anlegung eines Barfußparks in der Ortschaft Etzel planungsrechtlich abzusichern.
Die räumlichen Geltungsbereiche des Bebauungsplanes Nr. 10 von Etzel „Barfußpark“ sind aus nachstehendem Lageplan ersichtlich:
Kartengrundlage: Automatisierte Liegenschaftskarte (ALK) - verkleinert -, vervielfältigt mit Erlaubnis des Herausgebers, LGLN Aurich, Katasteramt Wittmund
Es liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:
In der Begründung zum Bebauungsplanentwurf werden Aussagen zu raumordnerischen, landschaftsplanerischen und bergbaurechtlichen Belangen, zur Berücksichtigung der verschiedenen Umweltschutzgüter (Luft/Klima/Lärm, Boden, Grundwasser und Oberflächengewässer, Pflanzen- und Tierwelt, Landschaftsbild, Mensch, Sach- und Kulturgüter), zum Artenschutz und den Umgang mit bestehenden Wallheckenstrukturen getroffen. Ferner werden Aussagen zur naturschutzfachlichen Eingriffsbilanzierung und zu einer erforderlichen Kompensationsfläche getroffen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 10 von Etzel „Barfußpark“ sowie die vorgenannten umweltrelevanten Informationen liegt mit der Entwurfsbegründung in der Zeit
vom 16. Januar 2023 bis zum 16. Februar 2023
im Rathaus in 26446 Friedeburg, Friedeburger Hauptstraße 96, 26446 Friedeburg, Zimmer 20, während der Dienstzeiten von montags bis freitags von 08.30 bis 12.00 Uhr, montags von 14.00 bis 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 bis 17.00 Uhr, für jedermann zur Einsichtnahme aus. Ergänzend können die zur Bauleitplanung vorliegenden Unterlagen auch im Internet unter www.gemeindefriedeburg.de Ò Bauen & Wirtschaft Ò Aktuelle Bauleitplanung eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass während der Auslegungsfrist Stellungnahmen abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können.
Friedeburg, den 07. Januar 2023 Der Bürgermeister
Die Planungsunterlagen und Begründungen können unter folgenden Links aufgerufen werden:
- Entwurf Bebauungsplan Nr. 10 von Etzel "Barfußpark" - Planzeichnung
- Entwurf Bebauungsplan Nr. 10 von Etzel "Barfußpark" - Begründung
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