Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Friedeburg hat in seiner Sitzung am 13.03.2024 die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 von Friedeburg „Friedeburg-Mitte“ beschlossen. In seiner Sitzung am 27.01.2025 hat er den Beschluss zur öffentlichen Auslegung der Planunterlagen gefasst.
Gegenstand der Planung ist es, die Möglichkeiten für den Wohnungsbau im Plangebiet zu verbessern und ein eingeschränktes Gewerbegebiet, das bereits vorhanden ist, zu erweitern.
Der räumliche Geltungsbereich ist aus dem nachfolgenden Lageplan ersichtlich:
Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung - verkleinert -, vervielfältigt mit Erlaubnis des Herausgebers, LGLN Aurich
Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 von Friedeburg „Friedeburg-Mitte“ wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt, da es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung liegen die Entwürfe der vorgenannten Bauleitplanung einschließlich der Begründung
vom 10. Februar 2025 bis zum 10. März 2025
in der Außenstelle des Rathauses, Schützenweg 3, 26446 Friedeburg, Zimmer A-206-TE, während der Besuchszeiten für jedermann zur Einsichtnahme aus. Ergänzend können die zur Bauleitplanung vorliegenden Unterlagen auch im Internet unter www.gemeindefriedeburg.de -> Bauen & Wirtschaft -> Aktuelle Bauleitplanung eingesehen werden.
In der Begründung wird auch Stellung zu den Umweltauswirkungen genommen.
Es wird darauf hingewiesen, dass während der Auslegungsfrist Stellungnahmen abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben können.
Friedeburg, den 01.02.2025
Der Bürgermeister
Goetz
Anlagen:
1. Planzeichnung
2. Begründung
3. Vorprüfung des Einzelfalls gem. § 13a Abs. 1 Nr. 2 BauGB