Bauleitplanung in der Ortschaft Bentstreek
Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 von Bentstreek „Sondergebiet Windenergie Friedeburg“ inkl. dessen erster Änderung
hier: Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Friedeburg hat in seiner Sitzung am 13.03.2024 die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 3 von Bentstreek „Sondergebiet Windenergie Friedeburg“ und in seiner Sitzung am 27.11.2024 die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen.
Die von der Betreibergesellschaft geplante Repoweringmaßnahme mit den zeitgemäßen leistungsstärkeren Windenergieanlagen erfordert die Aufhebung des verbindlichen Planungsrechtes, da die im Bebauungsplan festgesetzten genauen Standorte für die Anlagen sowie die dort festgeschriebene Art und das Maß der baulichen Nutzung nicht den aktuellen Anforderungen für die modernen Anlagen entsprechen. Daher soll der Bebauungsplan aufgehoben werden, sodass die Errichtung neuer Anlagen dann auf Grundlage des Flächennutzungsplanes über das Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) ermöglicht wird.
Der räumliche Geltungsbereich der Aufhebung des Bebauungsplanes ist aus nachstehendem Lageplan ersichtlich:
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung liegt der Entwurf der Satzung zur Aufhebung des vorgenannten Bebauungsplanes einschließlich der Begründung inkl. des Umweltberichtes in der Zeit
vom 09.012.2024 bis zum 09.01.2025
in der Außenstelle des Rathauses, Schützenweg 3, 26446 Friedeburg, Zimmer A-206-TE, während der Besuchszeiten für jedermann zur Einsichtnahme aus. Ergänzend können die zur Bauleitplanung vorliegenden Unterlagen auch im Internet unter www.gemeindefriedeburg.de eingesehen werden.
Im Umweltbericht werden u.a. die Auswirkungen auf die Umweltbelange behandelt und Aus-sagen zur FFH-Verträglichkeitsvorprüfung getroffen.
Es wird darauf hingewiesen, dass während der Auslegungsfrist Stellungnahmen abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Aufhebung unberücksichtigt bleiben können.
Friedeburg, den 30.11.2024
Der Bürgermeister
Die Planungsunterlagen können unter folgenden Links aufgerufen werden: