Aktuelle Bauleitplanung
Bauleitplanung in der Ortschaft Etzel
81. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Nr. 12 von Etzel "Blömskamp"
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Friedeburg hat in seiner Sitzung am 27.11.2025 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 12 von Etzel „Blömskamp“ und parallel die 81. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. In seiner Sitzung am 17.06.2026 hat er den Beschluss zur öffentlichen Auslegung der Entwurfsunterlagen gefasst.
Mit den vorgenannten Plänen soll ein Grundstück zur Größe von rd. 1,2 ha überplant werden, das derzeit in landwirtschaftlicher Nutzung ist. Aufgrund der vorhandenen Bebauung in der Umgebung bietet sich das Grundstück für eine Wohnbebauung an.
Der räumliche Geltungsbereich (Bebauungsplan und Flächennutzungsplanänderung sind identisch) ist aus dem nachfolgenden Lageplan ersichtlich:
Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung, nicht maßstabsgetreu
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung liegen die Vorentwürfe der vorgenann-ten Bauleitpläne einschließlich der Darlegung von Grundzügen der Planung
vom 06. Juli bis zum 07. August 2026
in der Außenstelle des Rathauses, Schützenweg 3, 26446 Friedeburg, Zimmer A-206-TE, während der Besuchszeiten für jedermann zur Einsichtnahme aus. Ergänzend können die zur Bauleitplanung vorliegenden Unterlagen auch im Internet unter www.gemeindefriedeburg.de à Bauen & Wirtschaft à Aktuelle Bauleitplanung eingesehen werden.
Während der genannten Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können.
Friedeburg, den 27.06.2026
Der Bürgermeister
Anlagen:
1. Vorentwurf Planzeichnung der 91. Änderung des Flächennutzungsplanes
2. Vorentwurf der Planzeichnung des Bebauungsplanes Nr. 12 von Etzel
Bauleitplanung in der Gemeinde Friedeburg
80. Änderung des Flächennutzungsplanes SO - Erholungsgewässer f. Barfußpark Etzel
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Friedeburg hat in seiner Sitzung am 19.11.2025 die Einleitung der 80. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen und in seiner Sitzung am 15.04.2026 den Beschluss zur Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gefasst.
Mit der vorgenannten Planung soll für den in der Ortschaft Etzel bestehenden „Barfußpark“ eine Erweiterung um einen Teich zur Freizeitnutzung — u. a. für das Befahren mit (Tret-) Booten sowie die Erweiterung des Barfußpfades realisiert werden. Der Geltungsbereich umfasst ca. 1,18 ha und liegt am östlichen Rand des bestehenden Park.
Der räumliche Geltungsbereich ist aus dem nachfolgenden Lageplan ersichtlich:
© GeoBasis-DE / BKG CC BY 4.0 – verkleinert, ohne Maßstab -
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung liegt der Entwurf der 80. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich der Begründung und des Umweltberichtes in der Zeit
vom 27. April 2026 bis zum 27. Mai 2026
in der Außenstelle des Rathauses, Schützenweg 3, 26446 Friedeburg, Zimmer A-206-TE, während der Besuchszeiten für jedermann zur Einsichtnahme aus. Ergänzend können die zur Bauleitplanung vorliegenden Unterlagen auch im Internet unter www.gemeindefriedeburg.de à Bauen & Wirtschaft à Aktuelle Bauleitplanung eingesehen werden.
Im Umweltbericht werden u.a. die Auswirkungen auf die Umweltbelange behandelt und Aussagen zur FFH-Verträglichkeitsvorprüfung getroffen.
Während der genannten Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können.
Friedeburg, den 18.04.2026
Der Bürgermeister
Anlagen:
1. Planzeichnung der 80. Änderung des Flächennutzungsplanes
Bauleitplanung in der Ortschaft Wiesede
Bebauungsplan Nr. 19 von Wiesede "Dorfmitte"
Der Rat der Gemeinde Friedeburg hat in seiner Sitzung am 02.07.2025 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 19 von Wiesede und der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Friedeburg hat in seiner Sitzung am 19.11.2025 den Beschluss zur Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gefasst.
Gegenstand der Planung ist die Entwicklung einer bisher landwirtschaftlich genutzten Fläche hin zu einer Nutzung durch Wohnbebauung im Ortskern von Wiesede.
Der räumliche Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung ist aus nachstehendem Lageplan ersichtlich:

Kartengrundlage: Automatisierte Liegenschaftskarte (ALK) - verkleinert -, vervielfältigt mit Erlaubnis des Herausgebers, LGLN Aurich, Katasteramt Wittmund
Der o.a. Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Der Flächennutzungsplan wird im Rahmen dieses Bauleitplanverfahrens gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB berichtigt.
vom 23. März 2026 bis zum 23. April 2026
in der Außenstelle des Rathauses, Schützenweg 3, 26446 Friedeburg, Zimmer A-206-TE, während der Besuchszeiten für jedermann zur Einsichtnahme aus. Ergänzend können die zur Bauleitplanung vorliegenden Unterlagen auch im Internet unter www.gemeindefriedeburg.de à Bauen & Wirtschaft à Aktuelle Bauleitplanung eingesehen werden.
In der Begründung werden auch die Auswirkungen auf die Umweltbelange behandelt.
Es wird darauf hingewiesen, dass während der Auslegungsfrist Stellungnahmen abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können.
Friedeburg, den 14. März 2026
Der Bürgermeister
Goetz
Anlagen:
3. Schalltechnische Immissionsprognose
4. Biotopkartierung und Habitatpotenzialanalyse
Bauleitplanung in der Ortschaft Etzel
77. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Nr. 11 von Etzel "Industrie- und Gewerbeflächen der STORAG Etzel GmbH"
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Friedeburg hat in seiner Sitzung am 20.09.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11 von Etzel „Industrie- und Gewerbeflächen der STORAG Etzel GmbH“ und parallel die 77. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. In seiner Sitzung am 28.05.2025 hat er den Beschluss zur öffentlichen Auslegung der Entwurfsunterlagen gefasst.
Mit den vorgenannten Plänen sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung von speicheraffinen Industriebetrieben im Nahbereich der Kavernenanlage Etzel geschaffen werden.
Der räumliche Geltungsbereich (Bebauungsplan und Flächennutzungsplanänderung sind identisch) ist aus dem nachfolgenden Lageplan ersichtlich:
Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung, Maßstab 1: 5.000
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung liegen die Vorentwürfe der vorgenannten Bauleitpläne einschließlich der Darlegung von Grundzügen der Planung
vom 16. Juni bis zum 16. Juli 2025
in der Außenstelle des Rathauses, Schützenweg 3, 26446 Friedeburg, Zimmer A-206-TE, während der Besuchszeiten für jedermann zur Einsichtnahme aus. Ergänzend können die zur Bauleitplanung vorliegenden Unterlagen auch im Internet unter www.gemeindefriedeburg.de --> Bauen & Wirtschaft --> Aktuelle Bauleitplanung eingesehen werden.
Während der genannten Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können.
Friedeburg, den 07.06.2025
Der Bürgermeister
Goetz
Anlagen:
1. Entwurf Planzeichnung FNP-Änderung
2. Entwurf Planzeichnung Bebauungsplan
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