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Hundehaltung an-/abmelden


Allgemeine Informationen

Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,

  • wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,

  • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,

  • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.

Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.

 

Informationen zum Hunderegister


Rechtsgrundlagen

 


Ansprechpartner

Fachbereich Finanzen

 

Frau Ortgießen
Friedeburger Hauptstraße 96
26446 Friedeburg
Telefon (04465) 806-7631


Formulare

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