Aktuelle Bauleitplanung

Bauleitplanung in der Gemeinde Friedeburg

75. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung von Windenergiegebieten

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Friedeburg hat in seiner Sitzung am 28.03.2022 die Einleitung der 75. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. In seiner Sitzung am 19.11.2025 hat er den Beschluss zur öffentlichen Auslegung der Entwurfsunterlagen gefasst. 

 

Mit der vorgenannten Planung soll ein überdurchschnittlicher Beitrag der Gemeinde Friedeburg zur Energiewende geleistet werden. Es sollen drei Sonderbauflächen Windenergie/ Landwirtschaft auf Grundlage einer bereits abgeschlossenen Potenzialflächenstudie ausgewiesen werden.

 

Die räumlichen Geltungsbereiche (Änderungsbereiche A-C) sind aus dem nachfolgenden Lageplan ersichtlich:

 

 Geltungsbereiche 

 Automatisierte Liegenschaftskarte (ALK) - verkleinert-, vervielfältigt mit Erlaubnis des Herausgebers, LGLN Aurich, Katasteramt Wittmund

 

Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung liegt der Vorentwurf der 75. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich der Begründung sowie der Abwägung aus einer vorangegangenen Beteiligung von Trägern öffentlicher Belange und der Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Wittmund in der Zeit 

 

vom 01. Dezember 2025 bis zum 09. Januar 2026

 

in der Außenstelle des Rathauses, Schützenweg 3, 26446 Friedeburg, Zimmer A-206-TE, während der Besuchszeiten für jedermann zur Einsichtnahme aus. Ergänzend können die zur Bauleitplanung vorliegenden Unterlagen auch im Internet unter www.gemeindefriedeburg.de à Bauen & Wirtschaft à Aktuelle Bauleitplanung eingesehen werden.

 

Während der genannten Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können.

 

Friedeburg, den 22.11.2025   

Der Bürgermeister

 

Anlagen: 

1. Planzeichnung der 75. Änderung des Flächennutzungsplanes

2. Begründung der 75. Änderung des Flächennutzungsplanes

3. Abwägungstabelle aus der Beteiligung zur Potenzialflächenstudie

4  Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Wittmund v. 21.10.2025  

Bauleitplanung in der Gemeinde Friedeburg

80. Änderung des Flächennutzungsplanes SO - Erholungsgewässer f. Barfußpark Etzel

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Friedeburg hat in seiner Sitzung am 19.11.2025 die Einleitung der 80. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen und den Beschluss zur öffentlichen Auslegung der Entwurfsunterlagen gefasst.

Mit der vorgenannten Planung soll für den in der Ortschaft Etzel bestehenden „Barfußpark“ eine Erweiterung um einen Teich zur Freizeitnutzung — u. a. für das Befahren mit (Tret-) Booten sowie die Erweiterung des Barfußpfades realisiert werden. Der Geltungsbereich umfasst ca. 1,18 ha und liegt am östlichen Rand des bestehenden Park.

 

Der räumliche Geltungsbereich ist aus dem nachfolgenden Lageplan ersichtlich:

 

 Geltungsbereich 80 FNP 

  © GeoBasis-DE / BKG CC BY 4.0 – verkleinert, ohne Maßstab -

 

Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung liegt der Vorentwurf der 80. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich der Begründung in der Zeit

 

vom 15. Dezember 2025 bis zum 16. Januar 2026

 

in der Außenstelle des Rathauses, Schützenweg 3, 26446 Friedeburg, Zimmer A-206-TE, während der Besuchszeiten für jedermann zur Einsichtnahme aus. Ergänzend können die zur Bauleitplanung vorliegenden Unterlagen auch im Internet unter www.gemeindefriedeburg.de à Bauen & Wirtschaft à Aktuelle Bauleitplanung eingesehen werden.

 

Während der genannten Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können.

 

Friedeburg, den 29.11.2025   

Der Bürgermeister

 

 

Anlagen:

1.  Planzeichnung der 80. Änderung des Flächennutzungsplanes

2. Begründung der 80. Änderung des Flächennutzungsplanes 

Bauleitplanung in der Ortschaft Etzel

77. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Nr. 11 von Etzel "Industrie- und Gewerbeflächen der STORAG Etzel GmbH"

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Friedeburg hat in seiner Sitzung am 20.09.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11 von Etzel „Industrie- und Gewerbeflächen der STORAG Etzel GmbH“ und parallel die 77. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. In seiner Sitzung am 28.05.2025 hat er den Beschluss zur öffentlichen Auslegung der Entwurfsunterlagen gefasst.

 

Mit den vorgenannten Plänen sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung von speicheraffinen Industriebetrieben im Nahbereich der Kavernenanlage Etzel geschaffen werden.

 

Der räumliche Geltungsbereich (Bebauungsplan und Flächennutzungsplanänderung sind identisch) ist aus dem nachfolgenden Lageplan ersichtlich:Geltungsbereich 77/11
Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung, Maßstab 1: 5.000

 

Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung liegen die Vorentwürfe der vorgenannten Bauleitpläne einschließlich der Darlegung von Grundzügen der Planung

 

vom 16. Juni bis zum 16. Juli 2025
 

in der Außenstelle des Rathauses, Schützenweg 3, 26446 Friedeburg, Zimmer A-206-TE, während der Besuchszeiten für jedermann zur Einsichtnahme aus. Ergänzend können die zur Bauleitplanung vorliegenden Unterlagen auch im Internet unter www.gemeindefriedeburg.de --> Bauen & Wirtschaft --> Aktuelle Bauleitplanung eingesehen werden.

 

Während der genannten Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können.

 

Friedeburg, den 07.06.2025

 

Der Bürgermeister

Goetz

 

Anlagen:

1. Entwurf Planzeichnung FNP-Änderung

2. Entwurf Planzeichnung Bebauungsplan

3. Grundzüge der Planung 

 

 

Bauleitplanung in der Ortschaft Wiesede

1. Erweiterung der Innenbereichssatzung von Wiesede

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Friedeburg hat in seiner Sitzung am 27.11.2024 die Durchführung der 1. Erweiterung der Innenbereichssatzung von Wiesede und in seiner Sitzung am 28.05.2025 die öffentliche Auslegung des Satzungsentwurfes einschließlich Begründung gemäß § 34 Abs. 6 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

 

Die Innenbereichssatzung legt die Grenze des im Zusammenhang bebauten Ortsteils fest und bietet die Möglichkeit, in Baugenehmigungsverfahren die Frage der Zugehörigkeit von Flächen zum Innen- und Außenbereich eindeutig zu klären. Die Gemeinde hat im Ortsteil Wiese-de Potentiale erkannt, welche im Interesse einer nachhaltigen und flächensparenden städte-baulichen Entwicklung weiterhin nutzbar gemacht werden sollen. Gem. § 34 Abs. 4 Nr. 2 des BauGB kann die Gemeinde bebaute Bereiche im baurechtlichen Außenbereich als im Zusammenhang bebaute Bereiche festlegen, wenn die Flächen im Flächennutzungsplan bereits als Bauflächen dargestellt sind (Festlegungssatzung).

 

Der räumliche Geltungsbereich der Neufassung der Innenbereichssatzung von Wiesede ist aus dem nachfolgenden Lageplan ersichtlich:
 

 Geltungsbereich IBS 1. Erw.

Kartengrundlage: Automatisierte Liegenschaftskarte (ALK) - verkleinert -, vervielfältigt mit Erlaubnis des Herausgebers, LGLN Aurich, Katasteramt Wittmund und DGK

 

Der Entwurf der 1. Erweiterung der Innenbereichssatzung von Wiesede einschließlich Begründung liegt in der Zeit

 

vom 16. Juni 2025 bis zum 16. Juli 2025

 

in der Außenstelle des Rathauses, Schützenweg 3, 26446 Friedeburg, Zimmer A-206-TE, während der Besuchszeiten für jedermann zur Einsichtnahme aus. Ergänzend können die zur Bauleitplanung vorliegenden Unterlagen auch im Internet unter www.gemeindefriedeburg.de --> Bauen & Wirtschaft --> Aktuelle Bauleitplanung eingesehen werden.

 

In der Begründung zur Innenbereichssatzung werden die Belange von Naturschutz und Landschaftspflege behandelt und Aussagen zur Vermeidung und Verminderung von Eingriffen, zu Kompensationsmaßnahmen, zur FFH-Verträglichkeitsvorprüfung und zur artenschutzrechtlichen Vorprüfung getroffen.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass während der Auslegungsfrist Stellungnahmen abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Innenbereichssatzung unberücksichtigt bleiben können.

 

Friedeburg, den 07.06.2025

 

Der Bürgermeister

Goetz

 

Anlagen:

1. Entwurf Planzeichnung 1. Erw. Innenbereichssatzung v. Wiesede

2. Entwurf Begründung 1. Erw. Innenbereichssatzung v. Wiesede