Aktuelle Bauleitplanung
Bauleitplanung in der Gemeinde Friedeburg
75. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung von Windenergiegebieten
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Friedeburg hat in seiner Sitzung am 28.03.2022 die Einleitung der 75. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. In seiner Sitzung am 19.11.2025 hat er den Beschluss zur öffentlichen Auslegung der Entwurfsunterlagen gefasst.
Mit der vorgenannten Planung soll ein überdurchschnittlicher Beitrag der Gemeinde Friedeburg zur Energiewende geleistet werden. Es sollen drei Sonderbauflächen Windenergie/ Landwirtschaft auf Grundlage einer bereits abgeschlossenen Potenzialflächenstudie ausgewiesen werden.
Die räumlichen Geltungsbereiche (Änderungsbereiche A-C) sind aus dem nachfolgenden Lageplan ersichtlich:
Automatisierte Liegenschaftskarte (ALK) - verkleinert-, vervielfältigt mit Erlaubnis des Herausgebers, LGLN Aurich, Katasteramt Wittmund
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung liegt der Vorentwurf der 75. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich der Begründung sowie der Abwägung aus einer vorangegangenen Beteiligung von Trägern öffentlicher Belange und der Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Wittmund in der Zeit
vom 01. Dezember 2025 bis zum 09. Januar 2026
in der Außenstelle des Rathauses, Schützenweg 3, 26446 Friedeburg, Zimmer A-206-TE, während der Besuchszeiten für jedermann zur Einsichtnahme aus. Ergänzend können die zur Bauleitplanung vorliegenden Unterlagen auch im Internet unter www.gemeindefriedeburg.de à Bauen & Wirtschaft à Aktuelle Bauleitplanung eingesehen werden.
Während der genannten Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können.
Friedeburg, den 22.11.2025
Der Bürgermeister
Anlagen:
1. Planzeichnung der 75. Änderung des Flächennutzungsplanes
2. Begründung der 75. Änderung des Flächennutzungsplanes
3. Abwägungstabelle aus der Beteiligung zur Potenzialflächenstudie
4 Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Wittmund v. 21.10.2025
Bauleitplanung in der Gemeinde Friedeburg
80. Änderung des Flächennutzungsplanes SO - Erholungsgewässer f. Barfußpark Etzel
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Friedeburg hat in seiner Sitzung am 19.11.2025 die Einleitung der 80. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen und den Beschluss zur öffentlichen Auslegung der Entwurfsunterlagen gefasst.
Mit der vorgenannten Planung soll für den in der Ortschaft Etzel bestehenden „Barfußpark“ eine Erweiterung um einen Teich zur Freizeitnutzung — u. a. für das Befahren mit (Tret-) Booten sowie die Erweiterung des Barfußpfades realisiert werden. Der Geltungsbereich umfasst ca. 1,18 ha und liegt am östlichen Rand des bestehenden Park.
Der räumliche Geltungsbereich ist aus dem nachfolgenden Lageplan ersichtlich:
© GeoBasis-DE / BKG CC BY 4.0 – verkleinert, ohne Maßstab -
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung liegt der Vorentwurf der 80. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich der Begründung in der Zeit
vom 15. Dezember 2025 bis zum 16. Januar 2026
in der Außenstelle des Rathauses, Schützenweg 3, 26446 Friedeburg, Zimmer A-206-TE, während der Besuchszeiten für jedermann zur Einsichtnahme aus. Ergänzend können die zur Bauleitplanung vorliegenden Unterlagen auch im Internet unter www.gemeindefriedeburg.de à Bauen & Wirtschaft à Aktuelle Bauleitplanung eingesehen werden.
Während der genannten Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können.
Friedeburg, den 29.11.2025
Der Bürgermeister
Anlagen:
Bauleitplanung in der Ortschaft Etzel
77. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Nr. 11 von Etzel "Industrie- und Gewerbeflächen der STORAG Etzel GmbH"
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Friedeburg hat in seiner Sitzung am 20.09.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11 von Etzel „Industrie- und Gewerbeflächen der STORAG Etzel GmbH“ und parallel die 77. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. In seiner Sitzung am 28.05.2025 hat er den Beschluss zur öffentlichen Auslegung der Entwurfsunterlagen gefasst.
Mit den vorgenannten Plänen sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung von speicheraffinen Industriebetrieben im Nahbereich der Kavernenanlage Etzel geschaffen werden.
Der räumliche Geltungsbereich (Bebauungsplan und Flächennutzungsplanänderung sind identisch) ist aus dem nachfolgenden Lageplan ersichtlich:
Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung, Maßstab 1: 5.000
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung liegen die Vorentwürfe der vorgenannten Bauleitpläne einschließlich der Darlegung von Grundzügen der Planung
vom 16. Juni bis zum 16. Juli 2025
in der Außenstelle des Rathauses, Schützenweg 3, 26446 Friedeburg, Zimmer A-206-TE, während der Besuchszeiten für jedermann zur Einsichtnahme aus. Ergänzend können die zur Bauleitplanung vorliegenden Unterlagen auch im Internet unter www.gemeindefriedeburg.de --> Bauen & Wirtschaft --> Aktuelle Bauleitplanung eingesehen werden.
Während der genannten Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können.
Friedeburg, den 07.06.2025
Der Bürgermeister
Goetz
Anlagen:
1. Entwurf Planzeichnung FNP-Änderung
2. Entwurf Planzeichnung Bebauungsplan
Bauleitplanung in der Ortschaft Wiesede
1. Erweiterung der Innenbereichssatzung von Wiesede
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Friedeburg hat in seiner Sitzung am 27.11.2024 die Durchführung der 1. Erweiterung der Innenbereichssatzung von Wiesede und in seiner Sitzung am 28.05.2025 die öffentliche Auslegung des Satzungsentwurfes einschließlich Begründung gemäß § 34 Abs. 6 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Die Innenbereichssatzung legt die Grenze des im Zusammenhang bebauten Ortsteils fest und bietet die Möglichkeit, in Baugenehmigungsverfahren die Frage der Zugehörigkeit von Flächen zum Innen- und Außenbereich eindeutig zu klären. Die Gemeinde hat im Ortsteil Wiese-de Potentiale erkannt, welche im Interesse einer nachhaltigen und flächensparenden städte-baulichen Entwicklung weiterhin nutzbar gemacht werden sollen. Gem. § 34 Abs. 4 Nr. 2 des BauGB kann die Gemeinde bebaute Bereiche im baurechtlichen Außenbereich als im Zusammenhang bebaute Bereiche festlegen, wenn die Flächen im Flächennutzungsplan bereits als Bauflächen dargestellt sind (Festlegungssatzung).
Der räumliche Geltungsbereich der Neufassung der Innenbereichssatzung von Wiesede ist aus dem nachfolgenden Lageplan ersichtlich:

Kartengrundlage: Automatisierte Liegenschaftskarte (ALK) - verkleinert -, vervielfältigt mit Erlaubnis des Herausgebers, LGLN Aurich, Katasteramt Wittmund und DGK
Der Entwurf der 1. Erweiterung der Innenbereichssatzung von Wiesede einschließlich Begründung liegt in der Zeit
vom 16. Juni 2025 bis zum 16. Juli 2025
in der Außenstelle des Rathauses, Schützenweg 3, 26446 Friedeburg, Zimmer A-206-TE, während der Besuchszeiten für jedermann zur Einsichtnahme aus. Ergänzend können die zur Bauleitplanung vorliegenden Unterlagen auch im Internet unter www.gemeindefriedeburg.de --> Bauen & Wirtschaft --> Aktuelle Bauleitplanung eingesehen werden.
In der Begründung zur Innenbereichssatzung werden die Belange von Naturschutz und Landschaftspflege behandelt und Aussagen zur Vermeidung und Verminderung von Eingriffen, zu Kompensationsmaßnahmen, zur FFH-Verträglichkeitsvorprüfung und zur artenschutzrechtlichen Vorprüfung getroffen.
Es wird darauf hingewiesen, dass während der Auslegungsfrist Stellungnahmen abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Innenbereichssatzung unberücksichtigt bleiben können.
Friedeburg, den 07.06.2025
Der Bürgermeister
Goetz
Anlagen:
1. Entwurf Planzeichnung 1. Erw. Innenbereichssatzung v. Wiesede
2. Entwurf Begründung 1. Erw. Innenbereichssatzung v. Wiesede