Aktuelle Bauleitplanung
Bauleitplanung in der Ortschaft Marx
42. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Nr. 10 von Marx „Gewerbepark Nord“
hier: Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Friedeburg hat in seiner Sitzung am 20.09.2017 die Aufstellung der 42. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 10 von Marx „Gewerbepark Nord“ und in seiner Sitzung am 29.11.2023 die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen.
Mit der Planung war ursprünglich beabsichtigt, die nördliche Erweiterung des Gewerbeparks bis zum „Strudder Weg“ vorzubereiten. Im Zuge des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens stellte sich heraus, dass für eine Inanspruchnahme erhebliche Maßnahmen zum Eingriffsausgleich notwendig wären. Aus diesem Grund wurde zunächst ein Gutachten zur Überprüfung der Fledermausaktivitäten erstellt.
Mit Beschluss des Verwaltungsausschusses der Gemeinde Friedeburg vom 27.05.2020 wurde die Erweiterung auf bestehende Firmenflächen reduziert, damit hier Planungssicherheit hergestellt werden kann. Im Weiteren wurden kompensatorische Möglichkeiten abgestimmt, damit der reduzierte Eingriff in Natur und Landschaft berücksichtigt wird.
Die räumlichen Geltungsbereiche der Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplanes sind aus nachstehendem Lageplan ersichtlich:
Kartengrundlage: Automatisierte Liegenschaftskarte (ALK) - verkleinert -, vervielfältigt mit Erlaubnis des Herausgebers, LGLN Aurich, Katasteramt Wittmund
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung liegen die Entwürfe der vorgenannten Bauleitpläne einschließlich der Begründungen inkl. der Umweltberichte in der Zeit
vom 18.12.2023 bis zum 18.01.2024
im Rathaus, Friedeburger Hauptstraße 96, 26446 Friedeburg, Zimmer 24, während der Besuchszeiten für jedermann zur Einsichtnahme aus. Ergänzend können die zur Bauleitplanung vorliegenden Unterlagen auch im Internet unter www.gemeindefriedeburg.de Ò Bauen & Wirtschaft Ò Aktuelle Bauleitplanung eingesehen werden.
In den Begründungen werden u.a. die Auswirkungen auf die Umweltbelange behandelt und Aussagen zur FFH-Verträglichkeitsvorprüfung getroffen.
Es wird darauf hingewiesen, dass während der Auslegungsfrist Stellungnahmen abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können.
Friedeburg, den 18.12.2023 Der Bürgermeister
Die Planungsunterlagen und Begründungen können unter folgenden Links aufgerufen werden:
- Entwurf 42. Änderung des Flächennutzungsplanes - Planzeichnung
- Entwurf 42. Änderung des Flächennutzungsplanes - Begründung
- Entwurf Bebauungsplan Nr. 10 von Marx "Gewerbepark Nord" - Planzeichnung
- Entwurf Bebauungsplan Nr. 10 von Marx "Gewerbepark Nord" - Begründung