Gewerbeummeldung
Allgemeine Informationen
Wenn das Gewerbe umzieht oder eine Veränderung des Gewerbes erfolgt, muss eine Gewerbeummeldung durchgeführt werden.
Das heißt, eine Verlegung eines stehenden Gewerbebetriebes innerhalb der Gemeinde Friedeburg oder ein Wechsel beziehungsweise die Ausdehnung der angebotenen Waren oder Leistungen, die für das angemeldete Gewerbe nicht geschäftsüblich sind.
Eine Gewerbeummeldung kann nur dann erfolgen, wenn die Betriebsstätte innerhalb von der Gemeinde Friedeburg verlegt wird. Bei Verlegung in einen anderen Meldebezirk sowie der Wiedereröffnung nach der Verlegung aus einem anderen Meldebezirk, muss eine An- bzw. Abmeldung erfolgen.
Verfahrensablauf
Die Gewerbeummeldung ist gleichzeitig mit der Verlegung des Gewerbebetriebes oder des Wechsels beziehungsweise der Ausdehnung der angebotenen Waren oder Leistungen vorzunehmen.
Die Gewerbeummeldung kann wie folgt erfolgen:
- persönlich (während der Öffnungszeiten; kein Termin erforderlich)
- schriftlich
- per Post (Friedeburger Hauptstr. 96, 26446 Friedeburg)
- per E-Mail an
Zweitschrift beantragen
Bei Verlust der Gewerbemeldung kann eine Zweitschrift ausgestellt werden. Bitte beachten Sie, dass eine Zweitschrift grundsätzlich nur von der zuletzt angezeigten Gewerbemeldung ausgestellt werden kann. Diese kann persönlich oder formlos per E-Mail an beantragt werden.
- Bei persönlicher Vorsprache kann die Zweitschrift gegen Vorlage des Personalausweises direkt ausgehändigt werden.
- Bei formloser schriftlicher Beantragung und den Beantragungen per E-Mail oder Fax wird die Zweitschrift zusammen mit der Rechnung per Post versandt. Es muss der Personalausweis in Kopie mit eingereicht werden
- Eine Abholung durch eine bevollmächtigte Person ist möglich.
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
- Personalausweis
- bei Beantragungen per E-Mail: Vollständig ausgefülltes Formular 🔗Gewerbe-Ummeldung (das Beiblatt alleine ist nicht ausreichend und nur für die persönlichen Angaben weiterer Geschäftsführer notwendig)
Zudem geben Sie bitte Kontaktdaten an, um bei offenen Fragen schnell Rücksprache mit Ihnen halten zu können.
Zweitschrift
- bei persönlicher Vorsprache: Personalausweis
- bei Beantragungen per E-Mail: Personalausweis in Kopie
- bei Abholung durch eine andere Person: Vollmacht, Personalausweiskopie von der Gewerbeinhaberin oder dem Gewerbeinhaber sowie der Personalausweis der bevollmächtigten Person
Gebühren
- 25,00 € für eine Gewerbeummeldung
- 4,80 € für eine Zweitschrift
Die Gebühren sind grundsätzlich vor Ort mit EC‑Karte oder Bargeld zu entrichten.
Bei schriftlicher Beantragung wird eine Rechnung über die Höhe der zu entrichtenden Gebühr erstellt.
Ansprechpartner
Fachdienst Ordnung und VerkehrHerr Renken
Raum 21
(04465) 806-7402
Häufig nachgefragt
Formulare
An- und Abmeldung eines Hundes
Anzeige eines Gaststättengewerbes (auf Dauer)
Weitere Formulare finden Sie hier