Gewerbeummeldung


Allgemeine Informationen

Wenn das Gewerbe umzieht oder eine Veränderung des Gewerbes erfolgt, muss eine Gewerbeummeldung durchgeführt werden. 

 

Das heißt, eine Verlegung eines stehenden Gewerbebetriebes innerhalb der Gemeinde Friedeburg oder ein Wechsel beziehungsweise die Ausdehnung der angebotenen Waren oder Leistungen, die für das angemeldete Gewerbe nicht geschäftsüblich sind.

 

Eine Gewerbeummeldung kann nur dann erfolgen, wenn die Betriebsstätte innerhalb von der Gemeinde Friedeburg verlegt wird. Bei Verlegung in einen anderen Meldebezirk sowie der Wiedereröffnung nach der Verlegung aus einem anderen Meldebezirk, muss eine An- bzw. Abmeldung erfolgen.


Verfahrensablauf

Die Gewerbeummeldung ist gleichzeitig mit der Verlegung des Gewerbebetriebes oder des Wechsels beziehungsweise der Ausdehnung der angebotenen Waren oder Leistungen vorzunehmen.

 

Die Gewerbeummeldung kann wie folgt erfolgen:


Zweitschrift beantragen

 

Bei Verlust der Gewerbemeldung kann eine Zweitschrift ausgestellt werden. Bitte beachten Sie, dass eine Zweitschrift grundsätzlich nur von der zuletzt angezeigten Gewerbemeldung ausgestellt werden kann. Diese kann persönlich oder formlos per E-Mail an   beantragt werden.


Rechtsgrundlagen

Gewerbeordnung


Notwendige Unterlagen


Zweitschrift

Gebühren

 

Die Gebühren sind grundsätzlich vor Ort mit EC‑Karte oder Bargeld zu entrichten.
Bei schriftlicher Beantragung wird eine Rechnung über die Höhe der zu entrichtenden Gebühr erstellt.


Ansprechpartner

Fachdienst Ordnung und Verkehr

 

Herr Renken
Raum 21
Telefon (04465) 806-7431