Reisepass
Allgemeine Informationen
Reisepass Ausstellung
Die Ausstellung eines Reisepasses muss beantragt werden.
Bei der erstmaligen Ausstellung gelten besondere Bedingungen.
Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben und Fingerabdrücke abnehmen lassen.
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.
Geltungsdauer
- 6 Jahre für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren
- 10 Jahre für Antragsteller/-innen ab 24 Jahren
Reisepass Ausstellung Express
Die Lieferzeit für einen Reisepass beträgt in der Regel 6 bis 8 Wochen.
Wird der Reisepass bereits früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden. Die Besonderheit liegt ausschließlich in der verkürzten Lieferzeit. Der Expresspass ist ein uneingeschränkt gültiges Dokument.
Der Expressreisepass ist in der Regel sechs Tage nach Antragstellung abholbereit.
Reisepass Änderung
Die Daten im Reisepass müssen immer aktuell sein. Bei Änderungen muss der/die Bürger/in einen neuen Reisepass beantragen für eine:
- Namensänderung bei Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft
- Namensänderung bei Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
- Änderung von sonstigen Daten
Änderungen, die ohne Ausstellung eines neuen Reisepasses erfolgen:
- Änderung des Wohnortes
Reisepass Meldung wegen Verlust
Ist der Reisepass nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, muss der Verlust sofort angezeigt werden (Verlustanzeige).
Es besteht keine Verpflichtung dazu, einen neuen Reisepass zu beantragen. Wird weiterhin ein Reisepass benötigt, muss ein neuer Reisepass beantragt werden. Die Ausstellung eines Ersatzdokumentes ist nicht möglich.
Rechtsgrundlagen
Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (PassV)
Notwendige Unterlagen
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- ggf. bisheriger Reisepass
-
Personalausweis, falls der Antragsteller über keinen Reisepass verfügt
-
letzte aktuelle Personenstandsurkunde, wenn bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt, noch kein Dokument ausgestellt wurde
Bearbeitungsdauer
ca. 6 - 8 WochenKosten
Reisepass
Gebühr: 37,50 EUR
Vorkasse: Ja
Gebühr: 59,50 EUR
Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende)
Vorkasse: Ja
Gebühr: 60,00 EUR
Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten)
Vorkasse: Nein
Gebühr: 82,00 EUR
Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende)
Vorkasse: Ja
Gebühr: 21,00 EUR
Aufschlag bei Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
Vorkasse: Ja
Expresspass
Gebühr: 69,50 EUR
Vorkasse: Ja
Gebühr: 91,50 EUR
Vorkasse: Nein
Gebühr: 92,00 EUR
Vorkasse: Ja
Gebühr: 114,00 EUR
Vorkasse: Ja
Ansprechpartner
Fachdienst Bürgerbüro, Standesamt
Frau de Wall
Raum 2 (04465) 806-7412
Frau Meyer
Raum 2 (04465) 806-7413
Häufig nachgefragt
Formulare