Reisepass


Allgemeine Informationen

Sofern man ins Ausland verreisen möchten, ist für die Einreise in einige Länder die Vorlage eines aktuellen Reisepasses notwendig.

Auf der Internetseite 🔗des Auswärtigen Amtes kann man unter dem Stichwort „Reise- und Sicherheitshinweise“ zum Reiseland erfahren, welche Dokumente für die Einreise notwendig sind.

 

Die Ausstellung eines Personalausweises muss beantragt werden. Die Stellung eines förmlichen Antrags ist nur durch den Antragsteller (ab dem 16. Lebensjahr) bzw. den gesetzlichen Vertreter möglich. Eine Vertretung durch Bevollmächtigte ist nicht zulässig.

 

Der Reisepass enthält persönliche Daten und ein Lichtbild. Außerdem muss man bei der Beantragung Fingerabdrücke abgeben (gilt für Personen ab Vollendung des 6. Lebensjahres). 

 

Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.


Geltungsdauer
 

Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Reisepässen ist nicht möglich. Eine Änderung des Reisepasses wegen Namensänderung nach Heirat oder Scheidung ist nicht möglich; es muss ein neuer Reisepass beantragt werden. Eine Wohnortänderung wird ergänzt.


Verlust des Reisepasses

 

Bei Verlust des Reisepasses wird im Bürgerbüro eine Verlustanzeige aufgenommen. Der Verlust muss hier sofort durch Sie persönlich angezeigt werden. 

Es besteht keine Verpflichtung dazu, einen neuen Reisepass zu beantragen. Wird weiterhin ein Reisepass benötigt, muss ein neuer Reisepass beantragt werden. Die Ausstellung eines Ersatzdokumentes ist nicht möglich.


Bearbeitungsdauer

 

Der Reisepass wird in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die Lieferzeit für einen Reisepass beträgt in der Regel 6 bis 8 Wochen.

 

Wird der Reisepass bereits früher benötigt, kann ein Reisepass im Expressverfahren beantragt werden. Die Besonderheit liegt ausschließlich in der verkürzten Lieferzeit. Der Express-Reisepass ist ein uneingeschränkt gültiges Dokument. Der Express-Reisepass ist in der Regel sechs Tage nach Antragstellung abholbereit.

 
 

Abholung


Die Abholung erfolgt im Bürgerbüro. Sie können eine andere Person mit der Abholung beauftragen, diese muss aber eine schriftliche 🔗Vollmacht mit Erklärung von Ihnen vorlegen.

Bei der Abholung ist der alte Reisepass oder Kinderreisepass mitzubringen.


Rechtsgrundlagen

Passgesetz (PassG)

Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (PassV)


Notwendige Unterlagen

 

Antragstellung von Jugendlichen
Jugendliche unter 16 Jahren müssen das Formular 🔗Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten von beiden Elternteilen unterschrieben vorlegen und zur Beantragung die beiden Personalausweise (oder Kopie) der Eltern mitbringen.

 

Weitere Staatsangehörigkeiten
Sollten Sie eine weitere Staatsangehörigkeit als der deutschen besitzen oder beantragt haben, bringen Sie bitte entsprechende Unterlagen mit. Hier kann es wegen der Klärung der deutschen Staatsangehörigkeit zur Verspätung der Antragstellung des Ausweises kommen.

 


 

Zweiter beziehungsweise weiterer Reisepass


Ein zweiter (weiterer) Reisepass ist nur mit schriftlicher Erklärung des Arbeitgebers oder mit einem besonderen Nachweis möglich. Für den besonderen Nachweis setzen Sie sich bitte mit uns vorab zwecks Abstimmung der erforderlichen Unterlagen in Verbindung. Dieses erklärt unter anderem, dass Reisen z.B. in verfeindete Länder unternommen werden müssen. Die Firmen-Erklärung kann formlos erfolgen. Hier beträgt die Gültigkeit des Passes nur 6 Jahre.


Gebühren

 

Sie können die Gebühr mit EC-Karte oder Bargeld entrichten.
Die Gebühr wird bei Antragstellung fällig.


Ansprechpartner

Fachdienst Bürgerbüro, Standesamt

 

Frau Bessonov
Raum 2
Telefon (04465) 806-7141

Frau de Wall
Raum 2
Telefon (04465) 806-7141