Grundstücke
Ruhiges Wohnen in idyllisch gelegenen Baugebieten - das bietet die Gemeinde Friedeburg mit ihren vielen Ortschaften Das dies aktuell sehr gefragt ist, zeigt die aktuelle Nachfrage nach Bauland. Diese Tatsache ist Chance und Herausforderung für die Gemeinde Friedeburg zugleich. Die Schaffung von Wohnraum ist für die Entwicklung der Gemeinde Friedeburg mit den dazugehörigen Ortsteilen von besonderer Bedeutung und steht daher im Zentrum der Überlegungen von Verwaltung und Politik. Ziel ist es, den in den Ortschaften lebenden Menschen und auch Neubürgern Baumöglichkeiten zu bieten.
Derzeit bietet die Gemeinde Friedeburg in den Ortschaften Reepsholt und Upschört Grundstücke in folgenden Baugebieten an:
Baugebiet Reepsholt "Sonnenblumenweg"
Baugrundstücke Reepsholt „Sonnenblumenweg“
Preise, Verkaufs- und Baubedingungen
Grundstückspreise
Verkaufspreis 42,28 €/m²
Erschließungskostenablösebetrag 34,15 €/m²
Schmutzwasseranschlussbeitrag gemäß
Abwasserbeseitigungsabgabensatzung 3,28 €/m²
Niederschlagswasseranschlussbeitrag gemäß
Abwasserbeseitigungsabgabensatzung 0,54 €/m²
Vermessungskostenabschlag 1,75 €/m²
Gesamtverkaufspreis 82,00 €/m²
zzgl. Abschlag auf die Kosten für den Revisionsschacht 1.000,00 € je Grundstück
Bitte beachten Sie, dass in den Preisen nicht die Notargebühren, Grundbucheintragungskosten, Grunderwerbssteuer sowie die Kosten für Strom-, Wasser-, Gas- oder Telefonanschluss usw. enthalten sind.
Baubedingungen
Die Baugebotsfrist beträgt 2 Jahre.
Baugebiet Upschört "Freyapadd"
Ein Verkauf des nördlichsten Grundstückes mit der Flurstückbezeichnung 42/13 erfolgt zunächst noch nicht. Diese Fläche wird für die Ein- und Ausfahrt eines ggf. noch im rückwärtigen/ östlichen Bereich des Areals entstehenden Feuerwehrhauses benötigt.
Baugrundstücke Upschört „Freyapadd“
Preise, Verkaufs- und Baubedingungen
Grundstückspreise
Verkaufspreis 44,08 €/m²
Schmutzwasseranschlussbeitrag gemäß
Abwasserbeseitigungsabgabensatzung 3,28 €/m²
Vermessungskosten endabgerechnet 1,75 €/m²
Gesamtverkaufspreis 49,00 €/m²
Bitte beachten Sie, dass in den Preisen nicht die Notargebühren, Eintragungskosten, Grunderwerbssteuer sowie die Kosten für Strom-, Wasser-, Gas- oder Telefonanschluss usw. enthalten sind. Die Kosten für den Einbau eines Revisionsschachtes sind auch vom Käufer zu tragen.
Baubedingungen
Die Baugebotsfrist beträgt 2 Jahre.
Der Verkauf der Bauflächen erfolgt nur an Kaufinteressenten, welche auf diesen Flächen Wohneigentum zur Selbstnutzung erstellen wollen.
Sollten Sie darüber hinaus Interesse an einem Baugrundstück haben, gibt es die Möglichkeit sich in eine entsprechende Liste für die jeweiligen Ortschaften in der Gemeinde einzutragen. Für Nachfragen wenden Sie sich gerne auch über das Kontaktformular bei der Gemeinde.
Ansprechpartner:
Frau Harms
04465 / 806 - 7322
Sachbearbeiterin für Grundstücksangelegenheiten
Herr Abels
04465 / 806 - 7301
Fachbereichsleiter Planung und Bauen
Häufig nachgefragt
Formulare
An- und Abmeldung eines Hundes
Anzeige eines Gaststättengewerbes (auf Dauer)
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