Aufforderung an die Parteien zur Benennung von Wahlvorstandsmitgliedern für die Wahl zum Niedersächsischen Landtag am 09.10.2022
Gemeinsame Bekanntmachung
Aufforderung an die Parteien zur Benennung von Wahlvorstandsmitgliedern für die Wahl zum Niedersächsischen Landtag am 09.10.2022
Gemäß § 25 des Niedersächsischen Landeswahlgesetzes (NLWG) werden die in den jeweiligen Gemeinden vertretenen Parteien hiermit aufgefordert, bis zum 13.05.2022 geeignete Wahlberechtigte für die Besetzung der Wahlvorstände vorzuschlagen.
Nach den gesetzlichen Bestimmungen dürfen Bewerber oder Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge nicht in ein Wahlehrenamt berufen werden. Auf § 47 NLWG (Gründe für die Ablehnung eines Wahlehrenamtes) wird hingewiesen.
|
Stadt Wittmund Der Bürgermeister |
Gemeinde Friedeburg Der Bürgermeister |
Gemeinde Langeoog Die Bürgermeisterin |
Gemeinde Spiekeroog Der Bürgermeister |
Samtgemeinde Esens Der Samtgemeindebürgermeister |
Samtgemeinde Holtriem Der Samtgemeindebürgermeister |
Weitere Informationen
Veröffentlichung
Mehr über
Weitere Meldungen
Energieberatungsangebote im Landkreis Wittmund
Do, 25. April 2024
Seit einigen Jahren baut der Landkreis Wittmund sein Energieberatungsangebot stetig aus. Dabei gibt ...
Gemeinde Friedeburg lädt zur Veranstaltung „Frühlingserwachen“ ein
Do, 04. April 2024
Häufig nachgefragt
Formulare
An- und Abmeldung eines Hundes
Anzeige eines Gaststättengewerbes (auf Dauer)
Weitere Formulare finden Sie hier