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Aufforderung an die Parteien zur Benennung von Wahlvorstandsmitgliedern für die Wahl zum Niedersächsischen Landtag am 09.10.2022

Gemeinsame Bekanntmachung

 

Aufforderung an die Parteien zur Benennung von Wahlvorstandsmitgliedern für die Wahl zum Niedersächsischen Landtag am 09.10.2022

 

Gemäß § 25 des Niedersächsischen Landeswahlgesetzes (NLWG) werden die in den jeweiligen Gemeinden vertretenen Parteien hiermit aufgefordert, bis zum 13.05.2022 geeignete Wahlberechtigte für die Besetzung der Wahlvorstände vorzuschlagen.

 

Nach den gesetzlichen Bestimmungen dürfen Bewerber oder Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge nicht in ein Wahlehrenamt berufen werden. Auf § 47 NLWG (Gründe für die Ablehnung eines Wahlehrenamtes) wird hingewiesen.

 

 

Stadt Wittmund

Der Bürgermeister

Gemeinde Friedeburg

Der Bürgermeister

Gemeinde Langeoog

Die Bürgermeisterin

Gemeinde Spiekeroog

Der Bürgermeister

 

Samtgemeinde Esens

Der Samtgemeindebürgermeister

Samtgemeinde Holtriem

Der Samtgemeindebürgermeister

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Mo, 25. April 2022

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