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Ummeldung eines Wohnsitzes


Allgemeine Informationen

Bei Umzug innerhalb der Gemeinde bzw. dem Wohnungswechsel innerhalb eines Wohnhauses sprechen Sie bitte im Bürgerbüro vor und bringen Ihren Personalausweis und/oder Reisepass oder Kinderreisepass sowie die vom Wohnungsgeber vollständig ausgefüllte und unterschriebene 

🔗Wohnungsgeberbescheinigung mit. Der Umzug ist der zuständigen Stelle mit einer Frist von 2 Wochen zu melden.

 

Die Ummeldung einer Wohnung ist nur erforderlich bei:

  • Umzug innerhalb des Gemeindegebietes

  • Tausch von Hauptwohnsitz und Nebenwohnsitz

 

Bei der Ummeldung des Hauptwohnsitzes werden die Adressangaben im Personalausweis geändert. Eine Ummeldung kann frühestens am Tag des tatsächlichen Umzuges erfolgen. Kommen Sie Ihrer Meldepflicht fristgerecht nach, um unnötige Probleme und Ärger zu vermeiden.

 

Jede meldepflichtige Person muss persönlich vorstellig werden (dies gilt auch bei minderjährigen Familienangehörigen). Eine Vertretung durch Bevollmächtigte ist nicht zulässig.
 

 

 


Rechtsgrundlagen

§§ 17 ff. Bundesmeldegesetz (BMG)


Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis und/oder Reisepass oder Kinderreisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben

  • 🔗Wohnungsgeberbescheinigung (vom Wohnungsgeber vollständig ausgefüllt und unterschrieben)

 

Folgende Daten bzw. Unterlagen werden zusätzlich benötigt bei:

  • betreuten Personen:
    schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis


Gebühren

Es fallen keine Gebühren an. Verspätete Meldungen mit Überschreitung der Meldefrist von 2 Wochen können mit einem Bußgeld geahndet werden.


Ansprechpartner

Fachbereich Bürgerservice

 

Frau Bessonov
Raum 2
Telefon (04465) 806-7141

Frau de Wall
Raum 2
Telefon (04465) 806-7141

Termine online

Telefonzentrale

+49 4465 806 0

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