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Kinderreisepass


Allgemeine Informationen

Kinder und Jugendliche unter 12 Jahren benötigen für Reisen in andere Länder einen Kinderreisepass oder einen Reisepass. Nähere Information zum benötigten Einreisedokument, Länder-Infos und Einreisebedingungen erhalten Sie bei Ihrem Reiseveranstalter oder beim 🔗Auswärtigem Amt.


Gültigkeit


Seit dem 1. Januar 2021 beantragte Kinderreisepässe werden mit einer maximalen Gültigkeitsdauer von einem Jahr ausgestellt. Bisher ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre eingetragene Gültigkeit.
Kinderreisepässe können innerhalb des Gültigkeitszeitraums verlängert werden, jedoch maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.

 

Ab einem Alter von 12 Jahren benötigen Kinder, je nach Reiseziel, einen Personalausweis oder einen Reisepass. Soll für das Kind unter 12 Jahren ein Reisedokument mit mehrjähriger Gültigkeit ausgestellt werden, kann – in Abhängigkeit vom Reiseziel – ein regulärer Personalausweis oder Reisepass beantragt werden.


Eine Aktualisierung des Kinderreisepasses (z. B. ein neues Lichtbild, Änderung der Augenfarbe oder Größe) kann innerhalb des Gültigkeitszeitraums jederzeit erfolgen.

 

Der Kinderreisepass wird sofort ausgestellt und ausgehändigt. Erforderlich ist ein biometrisches Passbild. Für Kinder unter zehn Jahren gelten dabei weniger strenge Vorgaben als für Erwachsene.

Der Kinderreisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip), sodass für die Beantragung keine Fingerabdrücke erfasst werden.


Weitere Hinweise erhalten Sie auf der Internetseite des 🔗Bundesministerium des Inneren und für Heimat.


Verlust des Kinderreisepasses oder des Kinderausweises

 

Bei Verlust des Dokumentes wird im Bürgerbüro eine Verlustanzeige aufgenommen. Der Verlust muss hier sofort durch die Eltern angezeigt werden.


Bearbeitungsdauer

 

Der Kinderreisepass wird sofort ausgestellt und kann, wenn uns alle Unterlagen vorliegen, sofort mitgenommen werden. Falls ein Elternteil nicht bei der Beantragung vor Ort ist und auch keine Zustimmungserklärung abgegeben hat, kann dieses auch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Der Kinderreisepass wird erst dann ausgehändigt.

 


Rechtsgrundlagen

Passgesetz (PassG)

Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (PassV)


Notwendige Unterlagen

  • Biometrisches Lichtbild/Foto: Sie müssen ein aktuelles biometrisches Lichtbild in der Größe von 35 x 45 mm (ohne Rand) sowie falls bereits vorhanden Kinderreisepass, Personalausweis oder Reisepass Ihres Kindes mitbringen.
  • Urkunde (Geburtsurkunde): In folgenden Fälle benötigen wir eine im Original vorgelegte Geburtsurkunde, aus der sich die aktuelle Namensführung Ihres Kindes ergibt:
    Ihr Kind besitzt kein Ausweisdokument, was in der Gemeinde Friedeburg ausgestellt worden ist.
  • Der Kinderreisepass muss von beiden Elternteilen beantragt werden: Falls nur ein Elternteil zur Antragstellung kommen kann, muss das Formular 🔗Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten ausgefüllt und unterzeichnet, sowie eine Kopie des Ausweises, mitgebracht werden. Wird das Sorgerecht von nur einem Elternteil ausgeübt wird, muss dies durch den rechtskräftigen Sorgerechtsbeschluss, ein entsprechendes Scheidungsurteil oder sonstige amtliche Bescheinigungen nachgewiesen werden.
  • Das Kind muss bei der Antragstellung dabei sein
  • Weitere Staatsangehörigkeiten: Sollte Ihr Kind eine weitere Staatsangehörigkeit als die deutsche besitzen oder beantragt haben, bringen Sie bitte entsprechende Unterlagen mit. Hier kann es wegen der Klärung der deutschen Staatsangehörigkeit zur Verspätung der Antragstellung des Reisepasses kommen.

Gebühren

  • Kinderreisepass: 13,00 €
  • Verlängerung Kinderreisepass: 6,00 €

In allen Fällen: außerhalb der Dienstzeit fallen doppelte Gebühren an!


Die Gebühren können Sie mit EC-Karte oder Bargeld entrichten.
Die Gebühr wird bei Antragstellung fällig.


Ansprechpartner

Fachdienst Bürgerbüro, Standesamt

 

Frau de Wall
Raum 2
Telefon (04465) 806-7141

Frau Meyer
Raum 2
Telefon (04465) 806-7141

Formulare

Termine online

Telefonzentrale

+49 4465 806 0

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