Abwasser - Hauskläranlagen
Allgemeine Informationen
Grundsatz
Für die Inanspruchnahme der Abwasserbeseitigung aus Grundstücksabwasseranlagen werden Abwassergebühren (Fäkalabfuhrgebühren) erhoben. Die Abwasserbeseitigung erfolgt über ein Unternehmen, das mit der Leerung von Kleinkläranlagen bzw. abflusslosen Sammelgruben und der Abfuhr des Fäkalschlamms beauftragt wurde.
Die Häufigkeit der Entleerung der Kleinkläranlage richtet sich in der Regel nach ihrer technischen Ausstattung. Manchen Kleinkläranlagen werden jährlich geleert, andere alle 2 Jahre. Eine Entleerung hat mindestens einmal in einem Zeitraum von 5 Jahren zu erfolgen.
Leerungen werden auch im Auftrag von Wartungsfirmen durchgeführt, zum Beispiel aufgrund eines erhöhten Bedarfs oder im Fall einer Umrüstung bzw. eines Neubaus einer Kleinkläranlage.
Abflusslose Sammelgruben werden unterhalten, wenn nur wenig Fäkalschlamm anfällt. Diese Gruben werden bei Bedarf entleert.
Rechtsgrundlagen
Satzung
C-10-3 Gebührensatzung für Grundstücksabwasseranlagen
Gebühren
Gebührenmaßstab
Die Fäkalabfuhrgebühr wird nach der Menge bemessen, die aus der Kleinkläranlage bzw. abflusslosen Grube entnommen und abgefahren wird. Die Berechnungseinheit für die Gebühr ist 1 Kubikmeter (m3).
Gebührensätze
Die Fäkalabfuhrgebühr beträgt aus
Kleinkläranlagen 75,82 Euro pro Kubikmeter ( m³)
abflusslosen Gruben 59,06 Euro pro Kubikmeter (m³).
Fälligkeit
Die Fäkalabfuhrgebühr wird einen Monat nach der Bekanntgabe durch einen Steuerbescheid fällig.
Ansprechpartner
Fachbereich FinanzenFrau Ortgießen
Friedeburger Hauptstraße 96
26446 Friedeburg
(04465) 806-7631
Häufig nachgefragt
Formulare
An- und Abmeldung eines Hundes
Anzeige eines Gaststättengewerbes (auf Dauer)
Weitere Formulare finden Sie hier