Kanal | zur StartseiteOrtsschild Friedeburg | zur StartseitePaddel- und Pedalstation am Kanal | zur StartseiteRathausansicht | zur Startseite
Teilen auf Facebook   Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Gewerbeanmeldung


Allgemeine Informationen

Der Beginn eines selbständigen Betriebes des stehenden Gewerbes oder der Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle muss bei der zuständigen Stelle gleichzeitig mit dem Beginn der Tätigkeit angemeldet werden.

 

Ein Gewerbe ist jede nicht sozialwidrige, selbstständige, auf Dauer und Gewinnerzielung angelegte, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung ausgeübte Tätigkeit.


Nicht zum anzeigepflichtigem Gewerbe zählen unter anderem:
  • sozial unwerte Tätigkeiten, zum Beispiel Hellsehen,
  • Urproduktion, zum Beispiel Land- und Forstwirtschaft,
  • freie Berufe, zum Beispiel Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater,
  • die Verwaltung eigenen Vermögens

 

Anzeigepflichtig sind Gewerbe, die betrieben werden durch:
  • Einzelgewerbetreibende (natürliche Personen)
  • Personengesellschaften (jede/jeder für eine Personengesellschaft vertretungsberechtigte Gesellschafterin/Gesellschafter ist dabei anzeigepflichtig)
  • bei juristischen Personen die juristische Person selbst (GmbH, AG)

Verfahrensablauf

Die Gewerbeanmeldung ist gleichzeitig zu Beginn des stehenden Gewerbes oder dem Betrieb einer (unselbständigen) Zweigstelle vorzunehmen.

 

Die Gewerbeanmeldung kann wie folgt erfolgen:

  • persönlich (während der Öffnungszeiten; kein Termin erforderlich)
  • schriftlich
    • per Post (Friedeburger Hauptstr. 96, 26446 Friedeburg)
    • per E-Mail an 

Zweitschrift beantragen

 

Bei Verlust der Gewerbemeldung kann eine Zweitschrift ausgestellt werden. Bitte beachten Sie, dass eine Zweitschrift grundsätzlich nur von der zuletzt angezeigten Gewerbemeldung ausgestellt werden kann. Diese kann persönlich oder formlos per E-Mail an   beantragt werden.

 

  • Bei persönlicher Vorsprache kann die Zweitschrift gegen Vorlage des Personalausweises direkt ausgehändigt werden.
  • Bei formloser schriftlicher Beantragung und den Beantragungen per E-Mail oder Fax wird die Zweitschrift zusammen mit der Rechnung per Post versandt. Es muss der Personalausweis in Kopie mit eingereicht werden
  • Eine Abholung durch eine bevollmächtigte Person ist möglich.

Rechtsgrundlagen

Gewerbeordnung


Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis
  • bei im Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister eingetragenen Firmen: einen aktuellen Registerauszug (mit allen Eintragungen)
  • bei einer juristischen Person (GmbH und UG) in Gründung: eine Abschrift des Gesellschaftervertrages und den schriftlichen Nachweis des Notars, dass die Eintragung an das Amtsgericht weitergeleitet wurde
  • Sonstige Erlaubnisse/Berechtigungen/Genehmigungen wie beispielsweise Handwerkskarte, Erlaubnisse nach §34 GewO, Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung
  • bei Beantragungen per E-Mail: Vollständig ausgefülltes Formular 🔗Gewerbe-Anmeldung, ggfs. das 🔗Beiblatt zur Gewerbeanmeldung (das Beiblatt alleine ist nicht ausreichend und nur für die persönlichen Angaben weiterer Geschäftsführer notwendig) 
    Zudem geben Sie bitte Kontaktdaten an, um bei offenen Fragen schnell Rücksprache mit Ihnen halten zu können.

Zweitschrift
  • bei persönlicher Vorsprache: Personalausweis
  • bei Beantragungen per E-Mail: Personalausweis in Kopie
  • bei Abholung durch eine andere Person: Vollmacht, Personalausweiskopie von der Gewerbeinhaberin oder dem Gewerbeinhaber sowie der Personalausweis der bevollmächtigten Person

Gebühren

  • 30,00 € für eine Gewerbeanmeldung
  • 4,80 € für eine Zweitschrift

 

Die Gebühren sind grundsätzlich vor Ort mit EC‑Karte oder Bargeld zu entrichten.
Bei schriftlicher Beantragung wird eine Rechnung über die Höhe der zu entrichtenden Gebühr erstellt.


Ansprechpartner

Fachdienst Ordnung und Verkehr

 

Herr Renken
Raum 21
Telefon (04465) 806-7431

Formulare

Termine online

Telefonzentrale

+49 4465 806 0

Kontakt