Die Gemeinde Friedeburg ist gem. § 47a ff. des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) verpflichtet, einen Lärmaktionsplan aufzustellen. Lärmaktionspläne sind Instrumente zur Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen für die Umgebung von Hauptverkehrswegen und Hauptflughäfen sowie Ballungsräumen. Mit der Regelung gem. § 47a ff. BImSchG wird der Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG nachgekommen. Zielsetzung ist ein EU-einheitliches Konzept zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm.
Die Grundlage von Lärmaktionsplänen bilden Lärmkarten. Sie erfassen bestimmte Lärmquellen in dem betrachteten Gebiet, welche Lärmbelastungen von ihnen ausgehen und wie viele Menschen davon betroffen sind. Kartiert wurden u.a. alle Hauptverkehrsstraßen (Autobahnen, Bundesstraßen, Landesstraßen) über 3.000.000 Kfz/Jahr. In Friedeburg verläuft eine relevante Hauptverkehrsstraße. Hierbei handelt es sich um die Bundesstraße 436, die u. a. durch die Ortschaften Horsten, Etzel, Marx und Friedeburg führt. Die Ergebnisse der Lärmkartierung werden vom Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz (MU) mitgeteilt.
Aufgrund dessen, dass durch die Gemeinde Friedeburg diese Hauptverkehrsstraße verläuft besteht die Verpflichtung, einen Lärmaktionsplan aufzustellen. Zuletzt hat der Rat der Gemeinde einen Lärmaktionsplan am 04.12.2018 beschlossen. Aufgrund einer neuen Berechnungsmethode sind alle Lärmaktionspläne zu überarbeiten.
Von der Gemeinde Friedeburg wurde ein Entwurf für den Lärmaktionsplan Stufe 4 anhand des zur Verfügung gestellten Musters erstellt. Gem. § 47 d Abs. 3 BImSchG ist eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. Geplant ist, eine Öffentlichkeitsbeteiligung entsprechend der Hauptsatzung der Gemeinde Friedeburg. Ebenso werden die Behörden, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden, beteiligt.
Entwurf des Lärmaktionsplanes - Runde 4
Lärmaktionsplan v. 04.12.2018