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Winterdienst in der Gemeinde Friedeburg

Aus aktuellem Anlass möchten wir Euch gerne über die Winterdienstpflichten in der Gemeinde Friedeburg informieren: 

 

  • Grundstückeigentümer haben die Pflicht, Schnee und Eis vor ihren bebauten und unbebauten Grundstücken zu beseitigen.

  • Wenn kein Gehweg vorhanden ist oder der Gehweg an der gegenüberliegenden Straßenseite liegt, so ist ein Streifen von mindestens 1,00 m Breite neben bzw. auf der Fahrbahn von Schnee und Eis zu räumen.

  • Der Winterdienst muss werktags bis 7.30 Uhr, sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr durchgeführt sein. Das Räumen und Streuen ist bis 20.00 Uhr bei Bedarf zu wiederholen.

  • Zum Streuen wird in erster Linie Sand empfohlen. Außerdem können Asche und Salz verwendet werden.

  • Verstöße gegen Räumpflicht können eine Ordnungswidrigkeit darstellen und mit einer Geldbuße geahndet werden kann. 

  • Bei etwaigen Unfällen kann der Eigentümer schadensersatzpflichtig werden. 

  • Alles Weitere regelt die Straßenreinigungssatzung und die Verordnung über die Straßenreinigung der Gemeinde Friedeburg:

  •  C-08-1 - Strassenreinigungssatzung / C-08-2 - VO ueber Strassenreinigung 1

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Friedeburg
Mi, 04. Februar 2026

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