Winterdienst in der Gemeinde Friedeburg
Aus aktuellem Anlass möchten wir Euch gerne über die Winterdienstpflichten in der Gemeinde Friedeburg informieren:
Grundstückeigentümer haben die Pflicht, Schnee und Eis vor ihren bebauten und unbebauten Grundstücken zu beseitigen.
Wenn kein Gehweg vorhanden ist oder der Gehweg an der gegenüberliegenden Straßenseite liegt, so ist ein Streifen von mindestens 1,00 m Breite neben bzw. auf der Fahrbahn von Schnee und Eis zu räumen.
Der Winterdienst muss werktags bis 7.30 Uhr, sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr durchgeführt sein. Das Räumen und Streuen ist bis 20.00 Uhr bei Bedarf zu wiederholen.
Zum Streuen wird in erster Linie Sand empfohlen. Außerdem können Asche und Salz verwendet werden.
Verstöße gegen Räumpflicht können eine Ordnungswidrigkeit darstellen und mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Bei etwaigen Unfällen kann der Eigentümer schadensersatzpflichtig werden.
Alles Weitere regelt die Straßenreinigungssatzung und die Verordnung über die Straßenreinigung der Gemeinde Friedeburg:
C-08-1 - Strassenreinigungssatzung / C-08-2 - VO ueber Strassenreinigung 1
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