Informationen zur neuen Grundsteuer ab 2025
Zum 1. Januar 2025 gelten die neuen Regeln für die Grundsteuer. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts und die hierin formulierte Vorgabe, die Grundsteuer auf eine zeitgemäße, nachvollziehbare und gerechte Grundlage zu stellen. Alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer mussten daher im letzten Jahr gegenüber ihrem Finanzamt eine Steuererklärung über ihr Eigentum abgeben. Nach der Erstellung der Steuermessbescheide durch die Finanzämter und der Festlegung der neuen Hebesätze versendet die Gemeinde Friedeburg erstmals Ende Januar/Anfang Februar 2025 Grundsteuerbescheide nach der Reform. Hierzu weist die Gemeinde auf folgende Punkte hin:
Hebesätze der Gemeinde
Die Gemeinde Friedeburg nutzt die Reform nicht für eine Erhöhung des Grundsteueraufkommens. Sie hat auf Grundlage aller neuen Grundsteuermessbeträge aufkommensneutrale Hebesätze ermittelt, welche der Rat der Gemeinde Friedeburg in seiner Sitzung am 04.12.2024 in einer Hebesatzsatzung für 2025 beschlossen hat.
ð Grundsteuer A: 340 %, vorher 380 %
ð Grundsteuer B: 213 %, vorher 380 %
Steuermessbescheide des Finanzamtes
Die von den Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer eingereichten Steuererklärungen wurden bei den Finanzämtern in über der Hälfte aller Fälle in einem automatisierten Massenverfahren bearbeitet. Das bedeutet, dass die Neubewertungen der Grundstücke zum Teil ohne weitere menschliche Interaktion in Steuermessbescheide umgewandelt wurden. Dieses Verfahren birgt das Risiko, dass diesen Prozess auch offensichtlich falsche Erklärungen automatisch „durchlaufen“ sind.
Das Finanzamt Aurich-Wittmund hat daher ein Prüfschema erstellt, mit welchem Grundsteuermessbeträge im Grundsteuerbescheid selber geprüft werden können. Es bietet Hinweise auf mögliche Fehlerquellen und gibt Antworten, wie Korrekturen herbeigeführt werden können. Das Prüfschema finden Sie im Anhang zu diesem Text unter > Weitere Informationen > Downloads.
Es wird um Verständnis dafür gebeten, dass die Gemeinde Friedeburg keinen Einfluss auf die Bearbeitung der Steuererklärungen und Neubewertungen hat. Die Gemeinde ist hierbei nicht antragsberechtigt und erhält im Einzelfall auch keine weitergehenden Informationen von den Finanzämtern.
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