Anmeldung eines Wohnsitzes
Allgemeine Informationen
Bei einem Zuzug nach Friedeburg sprechen Sie bitte im Bürgerbüro vor und bringen Ihren Personalausweis und/oder Reisepass sowie die vom Wohnungsgeber vollständig ausgefüllte und unterschriebene 🔗Wohnungsgeberbescheinigung mit. Bei mehreren Wohnungen muss die Gemeinde zum Hauptwohnsitz erklärt werden, in der Sie sich überwiegend aufhalten.
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Stelle anzumelden. Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme und Ärger zu vermeiden.
Jede meldepflichtige Person muss persönlich vorstellig werden (dies gilt auch bei minderjährigen Familienangehörigen). Eine Vertretung durch Bevollmächtigte ist nicht zulässig.
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
Personalausweis und/oder Reisepass oder Kinderreisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
🔗Wohnungsgeberbescheinigung (vom Wohnungsgeber vollständig ausgefüllt und unterschrieben)
Heiratsurkunde bei Zuzug von Ehegatten (bei ausländischen Dokumenten mit Übersetzung)
Geburtsurkunde von Kindern (bei ausländischen Dokumenten mit Übersetzung)
Folgende Daten bzw. Unterlagen werden zusätzlich benötigt bei:
aus dem Ausland zugezogenen Personen:
die letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs)betreuten Personen:
schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis
Gebühren
Es fallen keine Gebühren an. Verspätete Meldungen mit Überschreitung der Meldefrist von 2 Wochen können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Ansprechpartner
Fachdienst Bürgerbüro, StandesamtFrau Bessonov
Raum 2
(04465) 806-7141
Frau de Wall
Raum 2
(04465) 806-7141
Häufig nachgefragt
Formulare
An- und Abmeldung eines Hundes
Anzeige eines Gaststättengewerbes (auf Dauer)
Weitere Formulare finden Sie hier