Anmeldung eines Wohnsitzes


Allgemeine Informationen

Bei einem Zuzug nach Friedeburg sprechen Sie bitte im Bürgerbüro vor und bringen Ihren Personalausweis und/oder Reisepass sowie die vom Wohnungsgeber vollständig ausgefüllte und  unterschriebene 🔗Wohnungsgeberbescheinigung mit. Bei mehreren Wohnungen muss die Gemeinde zum Hauptwohnsitz erklärt werden, in der Sie sich überwiegend aufhalten.

 

Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Stelle anzumelden. Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme und Ärger zu vermeiden.

 

Jede meldepflichtige Person muss persönlich vorstellig werden (dies gilt auch bei minderjährigen Familienangehörigen). Eine Vertretung durch Bevollmächtigte ist nicht zulässig.


Rechtsgrundlagen

§ 19 Bundesmeldegesetz (BMG)

 

§ 54 Bundesmeldegesetz (BMG)


Notwendige Unterlagen

 

Folgende Daten bzw. Unterlagen werden zusätzlich benötigt bei:


Gebühren

Es fallen keine Gebühren an. Verspätete Meldungen mit Überschreitung der Meldefrist von 2 Wochen können mit einem Bußgeld geahndet werden.


Ansprechpartner

Fachdienst Bürgerbüro, Standesamt

 

Frau Bessonov
Raum 2
Telefon (04465) 806-7141

Frau de Wall
Raum 2
Telefon (04465) 806-7141