Abmeldung eines Wohnsitzes
Allgemeine Informationen
Abmeldung einer Hauptwohnung
Wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen, ist eine Abmeldung nicht notwendig. Dies erfolgt automatisch mit der Anmeldung an Ihrem neuen Wohnsitz.
Verziehen Sie ins Ausland, so können Sie sich frühestens 7 Tage vor Auszug abmelden. Sprechen Sie bitte im Bürgerbüro vor und bringen Ihren Personalausweis und/oder Reisepass mit.
Abmeldung einer Nebenwohnung
Wenn Sie Ihre Nebenwohnung aufgeben, müssen Sie diese persönlich bei einer zuständigen Behörde abmelden.
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
Personalausweis und/oder Reisepass oder Kinderreisepass
Gebühren
Es fallen keine Gebühren an.
Ansprechpartner
Fachdienst Bürgerbüro, StandesamtFrau Bessonov
Raum 2
(04465) 806-7141
Frau de Wall
Raum 2
(04465) 806-7141
Häufig nachgefragt
Formulare
An- und Abmeldung eines Hundes
Anzeige eines Gaststättengewerbes (auf Dauer)
Weitere Formulare finden Sie hier