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Abmeldung eines Wohnsitzes


Allgemeine Informationen

 
Abmeldung einer Hauptwohnung

 

Wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen, ist eine Abmeldung nicht notwendig. Dies erfolgt automatisch mit der Anmeldung an Ihrem neuen Wohnsitz. 


Verziehen Sie ins Ausland, so können Sie sich frühestens 7 Tage vor Auszug abmelden. Sprechen Sie bitte im Bürgerbüro vor und bringen Ihren Personalausweis und/oder Reisepass mit.
 


Abmeldung einer Nebenwohnung

 

Wenn Sie Ihre Nebenwohnung aufgeben, müssen Sie diese persönlich bei einer zuständigen Behörde abmelden.
 


Rechtsgrundlagen

Bundesmeldegesetz (BMG)


Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis und/oder Reisepass oder Kinderreisepass

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.


Ansprechpartner

Fachdienst Bürgerbüro, Standesamt

 

Frau de Wall
Raum 2
Telefon (04465) 806-7141
E-Mail

Frau Meyer
Raum 2
Telefon (04465) 806-7141
E-Mail

Formulare

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+49 4465 806 0

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