Abmeldung eines Wohnsitzes


Allgemeine Informationen

 
Abmeldung einer Hauptwohnung

 

Wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen, ist eine Abmeldung nicht notwendig. Dies erfolgt automatisch mit der Anmeldung an Ihrem neuen Wohnsitz. 


Verziehen Sie ins Ausland, so können Sie sich frühestens 7 Tage vor Auszug abmelden. Sprechen Sie bitte im Bürgerbüro vor und bringen Ihren Personalausweis und/oder Reisepass mit.
 


Abmeldung einer Nebenwohnung

 

Wenn Sie Ihre Nebenwohnung aufgeben, müssen Sie diese persönlich bei einer zuständigen Behörde abmelden.
 


Rechtsgrundlagen

Bundesmeldegesetz (BMG)


Notwendige Unterlagen


Gebühren

Es fallen keine Gebühren an.


Ansprechpartner

Fachdienst Bürgerbüro, Standesamt

 

Frau Bessonov
Raum 2
Telefon (04465) 806-7141

Frau de Wall
Raum 2
Telefon (04465) 806-7141