Wahlbekanntmachung für die Wahl einer Bürgermeisterin oder eines Bürgermeisters (Direktwahl) am 13. September 2026
Wahlbekanntmachung für die Wahl einer Bürgermeisterin oder eines Bürgermeisters (Direktwahl) am 13. September 2026
Am 13. September 2026 ist in der Gemeinde Friedeburg eine Bürgermeisterin oder ein Bürgermeister zu wählen. Eine gegebenenfalls erforderliche Stichwahl wird am 27. September 2026 durchgeführt. Für die Wahl gebe ich gemäß § 16, § 45a und § 45b des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) und den Vorschriften der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) in der zurzeit geltenden Fassung Folgendes bekannt und fordere gleichzeitig zur Einreichung der Wahlvorschläge auf:
1. Höchstzahl der Bewerberinnen und Bewerber auf einem Wahlvorschlag
Jeder Wahlvorschlag darf gemäß § 45d Abs. 2 S. 2 NKWG den Namen nur einer wählbaren Bewerberin oder eines wählbaren Bewerbers enthalten. Wählbar sind Bewerberinnen und Bewerber, die die Voraussetzungen des § 80 Abs. 4 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) erfüllen.
2. Unterschriften für Wahlvorschläge
Ein Wahlvorschlag für die Wahl einer Bürgermeisterin oder eines Bürgermeisters muss gemäß § 45d Abs. 3 NKWG von dem für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorgan, von drei Wahlberechtigten der Wählergruppe, von der wahlberechtigten Einzelperson oder, bei einem Wahlvorschlag einer nicht wahlberechtigten, aber wählbaren Einzelperson, von dieser selbst unterzeichnet sein. Außerdem muss jeder Wahlvorschlag für die Gemeindewahl von mindestens 130 Wahlberechtigten des Wahlbereichs persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Der derzeitige Amtsinhaber und folgende Parteien bzw. Wählergruppen sind gemäß § 45d Abs. 4 NKWG in Verbindung mit § 21 Abs. 10 Nrn. 1 bis 4 NKWG von diesem Unterschriftserfordernis befreit:
Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen (CDU),
Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD),
Alternative für Deutschland - Niedersachsen (AfD Niedersachsen),
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE), Die Linke (Die Linke),
Freie Demokratische Partei (FDP), DIE FRIESEN (DIE FRIESEN),
Freie Wählergemeinschaft Friedeburg (FWG), Einzelwahlvorschlag Glowalla.
3. Wahlanzeige
Parteien, die die Voraussetzungen des § 21 Abs. 10 Nrn. 2 und 3 NKWG nicht erfüllen, können als solche nur dann Wahlvorschläge einreichen, wenn sie spätestens bis zum 15. Juni 2026 dem Niedersächsischen Landeswahlleiter, Schiffgraben 12, 30169 Hannover, gemäß § 22 NKWG und § 34 NKWO ihre Beteiligung an der Wahl angezeigt haben und der Landeswahlausschuss ihre Parteieigenschaft festgestellt hat.
Folgende Parteien sind nach der Bekanntmachung der Landeswahlleiterin vom 30. Juli 2025
von einer Wahlanzeige befreit:
Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen (CDU),
Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD),
Alternative für Deutschland - Niedersachsen (AfD Niedersachsen),
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE),
Die Linke (Die Linke).
4. Vorschriften über Form und Inhalt der Wahlvorschläge
Auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften über die Form und den Inhalt der Wahlvorschläge gemäß §§ 45a, 45d und 21 NKWG sowie § 32 NKWO wird hingewiesen.
5. Einreichungsfrist der Wahlvorschläge
Die Wahlvorschläge sind möglichst frühzeitig, spätestens bis zum 20. Juli 2026, 18:00 Uhr (Ausschlussfrist), bei der Gemeindewahlleitung, Friedeburger Hauptstraße 96, 26446 Friedeburg, einzureichen.
Vorsorglich weise ich darauf hin, dass der Niedersächsische Landtag derzeit einen Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalwahlrechts berät. Dieser sieht u. a. vor, dass die Einreichungsfrist für Wahlvorschläge zur Wahl einer Bürgermeisterin oder eines Bürgermeisters bereits am 6. Juli 2026 enden soll.
Friedeburg, 09.04.2026 Janßen, Gemeindewahlleiter
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