Gemeinsame Bekanntmachung für die Kommunalwahlen am 13.09.2026
Gemeinsame Bekanntmachung
für die Kommunalwahlen am 13.09.2026 sowie Aufforderung
an die Parteien zur Benennung von Wahlausschuss-/ und
Wahlvorstandsmitgliedern
I. Gemäß § 9 des Nieders. Kommunalwahlgesetzes (NKWG) i. V. m. § 7 der Nieders. Kommunalwahlordnung (NKWO) werden die Namen und Dienstanschriften des Gemeindewahlleiters und der Stellvertreterin/des Stellvertreters wie folgt bekanntgegeben:
Samtgemeinde Esens
Gemeindewahlleiter: Samtgemeindebürgermeister Harald Hinrichs
04971/206-32
Stellvertreter: Verwaltungsangestellter Uwe Schuster
04971/206-49
Dienstanschrift: Am Markt 2, 26427 Esens
Gemeinde Friedeburg
Gemeindewahlleiter: Gemeinderat Nils Janßen
04465/806-0
Stellvertreter: Gemeindeamtsrat Roland Abels
04465/806-0
weitere Stellvertreterin: Verwaltungsangestellte Heidemarie Hinrichs
04465/806-0
Dienstanschrift: Friedeburger Hauptstraße 96, 26446 Friedeburg
Samtgemeinde Holtriem
Gemeindewahlleiter: Allgemeiner Vertreter Heiko Wolfram
04975/91 93 16
Stellvertreter: Verwaltungsangestellter Marcel Bruns
04975/91 93 30
Dienstanschrift: Auricher Straße 9, 26556 Westerholt
Gemeinde Langeoog
Gemeindewahlleiter: Bürgermeister Onno Brüling
04972/693-220
Stellvertreter: Allg. Stellvertreter Ralf Heimes
04972/693-222
Dienstanschrift: Hauptstraße 28, 26465 Langeoog
Stadt Wittmund
Gemeindewahlleiter: Städtischer Direktor Dietmar Müller
04462/983-222
Stellvertreter: Städtischer Oberrat Tobias Habben
04462/983-206
weiterer Stellvertreter: Städtischer Oberrat Christian Menssen
04462/983-123
Dienstanschrift: Kurt-Schwitters-Platz 1, 26409 Wittmund
Gemeinde Spiekeroog
Gemeindewahlleiter: Allgemeiner Vertreter Lutz Seifert
04976/99939-25
Stellvertreterin: Verwaltungsangestellte Maren Bruns
04976/99939-16
Dienstanschrift: Westerloog 2, 26474 Spiekeroog
II. Bildung von Wahlausschüssen und Wahlvorständen
Gemäß § 10 Abs. 1 NKWG sind für die Stadt Wittmund, die
Gemeinden Friedeburg, Langeoog und Spiekeroog und die Samtgemeinden Esens und Holtriem und deren Mitgliedsgemeinden Wahlausschüsse zu bilden. Für den Wahlausschuss sind 6 Mitglieder und 6 stellv. Mitglieder zu berufen.
Darüber hinaus sind gemäß § 11 Abs. 1 NKWG für die einzelnen Wahlbezirke die Wahlvorstände zu berufen, die aus der Wahlvorsteherin oder dem Wahlvorsteher, der stellvertretenden Wahlvorsteherin oder dem stellvertretenden Wahlvorsteher und 3 bis 7 weiteren Mitgliedern bestehen.
Bedingt durch die Schwierigkeit der Wahlhelfergewinnung, werden die in den vorgenannten Gemeinden vertretenen Parteien und Wählergruppen dringendst gebeten, bis zum 16.04.2026 Wahlberechtigte als Mitglieder und als stellvertretende Mitglieder der Wahlausschüsse und Wahlvorstände vorzuschlagen.
Nach den gesetzlichen Bestimmungen dürfen Wahlbewerberinnen, Wahlbewerber und Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge nicht zu einem Wahlehrenamt berufen werden. Andere Wahlberechtigte können ein Wahlehrenamt nur aus den in § 13 Abs. 3 NKWG aufgeführten wichtigen Gründen ablehnen.
Falls bis zu dem genannten Termin keine oder nicht genügend Vorschläge eingehen, werden die Mitglieder der Wahlausschüsse und der Wahlvorstände und ihre Vertreter nach dem Ermessen der Gemeinden aus den Reihen der Wahlberechtigten berufen.
Die Bürgermeister und Wahlleitungen
der Gemeinden Friedeburg, Langeoog und Spiekeroog,
der Samtgemeinden Esens und Holtriem
und der Stadt Wittmund
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