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Gemeinsame Bekanntmachung für die Kommunalwahlen am 13.09.2026

Gemeinsame Bekanntmachung

für die Kommunalwahlen am 13.09.2026 sowie Aufforderung

an die Parteien zur Benennung von Wahlausschuss-/ und

Wahlvorstandsmitgliedern

 

I. Gemäß § 9 des Nieders. Kommunalwahlgesetzes (NKWG) i. V. m. § 7 der Nieders. Kommunalwahlordnung (NKWO) werden die Namen und Dienstanschriften des Gemeindewahlleiters und der Stellvertreterin/des Stellvertreters wie folgt bekanntgegeben:

Samtgemeinde Esens

Gemeindewahlleiter: Samtgemeindebürgermeister Harald Hinrichs

04971/206-32

Stellvertreter: Verwaltungsangestellter Uwe Schuster

04971/206-49 

Dienstanschrift: Am Markt 2, 26427 Esens

 

Gemeinde Friedeburg

Gemeindewahlleiter: Gemeinderat Nils Janßen

04465/806-0

Stellvertreter: Gemeindeamtsrat Roland Abels

04465/806-0

weitere Stellvertreterin: Verwaltungsangestellte Heidemarie Hinrichs

04465/806-0

Dienstanschrift: Friedeburger Hauptstraße 96, 26446 Friedeburg

 

Samtgemeinde Holtriem

Gemeindewahlleiter: Allgemeiner Vertreter Heiko Wolfram

04975/91 93 16

Stellvertreter: Verwaltungsangestellter Marcel Bruns

04975/91 93 30

Dienstanschrift: Auricher Straße 9, 26556 Westerholt

 

Gemeinde Langeoog

Gemeindewahlleiter: Bürgermeister Onno Brüling

04972/693-220

Stellvertreter: Allg. Stellvertreter Ralf Heimes

04972/693-222

Dienstanschrift: Hauptstraße 28, 26465 Langeoog

 

Stadt Wittmund

Gemeindewahlleiter: Städtischer Direktor Dietmar Müller

04462/983-222

Stellvertreter: Städtischer Oberrat Tobias Habben

04462/983-206

weiterer Stellvertreter: Städtischer Oberrat Christian Menssen

04462/983-123

Dienstanschrift: Kurt-Schwitters-Platz 1, 26409 Wittmund

 

Gemeinde Spiekeroog

Gemeindewahlleiter: Allgemeiner Vertreter Lutz Seifert

04976/99939-25

Stellvertreterin: Verwaltungsangestellte Maren Bruns

04976/99939-16

Dienstanschrift: Westerloog 2, 26474 Spiekeroog

 

II. Bildung von Wahlausschüssen und Wahlvorständen 

Gemäß § 10 Abs. 1 NKWG sind für die Stadt Wittmund, die

Gemeinden Friedeburg, Langeoog und Spiekeroog und die Samtgemeinden Esens und Holtriem und deren Mitgliedsgemeinden Wahlausschüsse zu bilden. Für den Wahlausschuss sind 6 Mitglieder und 6 stellv. Mitglieder zu berufen.

 

Darüber hinaus sind gemäß § 11 Abs. 1 NKWG für die einzelnen Wahlbezirke die Wahlvorstände zu berufen, die aus der Wahlvorsteherin oder dem Wahlvorsteher, der stellvertretenden Wahlvorsteherin oder dem stellvertretenden Wahlvorsteher und 3 bis 7 weiteren Mitgliedern bestehen.

 

Bedingt durch die Schwierigkeit der Wahlhelfergewinnung, werden die in den vorgenannten Gemeinden vertretenen Parteien und Wählergruppen dringendst gebeten, bis zum 16.04.2026 Wahlberechtigte als Mitglieder und als stellvertretende Mitglieder der Wahlausschüsse und Wahlvorstände vorzuschlagen.

 

Nach den gesetzlichen Bestimmungen dürfen Wahlbewerberinnen, Wahlbewerber und Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge nicht zu einem Wahlehrenamt berufen werden. Andere Wahlberechtigte können ein Wahlehrenamt nur aus den in § 13 Abs. 3 NKWG aufgeführten wichtigen Gründen ablehnen.

 

Falls bis zu dem genannten Termin keine oder nicht genügend Vorschläge eingehen, werden die Mitglieder der Wahlausschüsse und der Wahlvorstände und ihre Vertreter nach dem Ermessen der Gemeinden aus den Reihen der Wahlberechtigten berufen.

 

Die Bürgermeister und Wahlleitungen

der Gemeinden Friedeburg, Langeoog und Spiekeroog,

der Samtgemeinden Esens und Holtriem

und der Stadt Wittmund

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Friedeburg
Di, 17. Februar 2026

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