Kommunalwahl 2026
Gem. § 10 des Nieders. Kommunalwahlgesetzes (NKWG) ist für das Wahlgebiet der Gemeinde Friedeburg ein Gemeindewahlausschuss zu bilden, dessen 6 weitere Mitglieder sowie 6 stellvertretende weitere Mitglieder auf Vorschlag der im Wahlgebiet vertretenen Parteien und Wählergruppen von dem Gemeindewahlleiter berufen werden. Gemäß § 8 der Nieders. Kommunalwahlordnung (NKWO) fordere ich die Parteien und Wählergruppen hiermit auf, mir bis zum 23. Januar 2026 Wahlberechtigte als weitere Mitglieder und als stellvertretende weitere Mitglieder des Gemeindewahlausschusses vorzuschlagen.
Die weiteren Mitglieder des Gemeindewahlausschusses und ihre Stellvertreter üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber sowie Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge können ein Wahlehrenamt nicht innehaben. Die Übernahme eines Wahlehrenamtes darf nur aus den in § 13 Abs. 3 NKWG näher bezeichneten wichtigen Gründen abgelehnt werden.
Janßen
Gemeindewahlleiter
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