Erhebung einer Gebühr für die Laubannahme beim Bauhof
Der Rat der Gemeinde Friedeburg hat in seiner Sitzung am 01.10.2025 den Beschluss gefasst, für die Annahme von Laub beim kommunalen Bauhof erstmalig eine Gebühr zu erheben. Bisher wurde die Laubentsorgung kostenfrei durchgeführt. Damit diese freiwillige Leistung für Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Friedeburg weiter angeboten werden kann, wird für eine Laubmenge von bis zu 1 m³ eine Gebühr in Höhe von 12 € erhoben, ähnlich wie beim Abfallwirtschaftszentrum in Wiefels. Die Annahmetermine werden rechtzeitig bekannt gegeben und sind zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde abrufbar. Die Annahme gilt ausschließlich für die Abgabe von Laub. Andere Gartenabfälle, z. B. Strauch- oder Heckenschnitt, Grasschnitt, Unkraut, Baumwurzeln etc., werden vom Bauhof nicht entgegengenommen.
Um einen reibungslosen Ablauf bei der Laubannahme zu gewährleisten, ist die Gebühr in Höhe von 12 € pro angefangenem Kubikmeter bereits im Vorfeld zu entrichten. Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Friedeburg erhalten an der Anmeldung des Rathauses zu den Öffnungszeiten einen Quittungsbeleg, der bei Anlieferung beim Bauhof als Nachweis abzugeben ist.
Alternativ besteht selbstverständlich weiterhin die Möglichkeit, das anfallende Laub über die Biotonne und den eigenen Garten zu entsorgen. Sollte das Fassungsvermögen der vorhandenen Biotonne nicht ausreichend dimensioniert sein, besteht die Möglichkeit, eine größere Biotonne zu bestellen. Hierzu wenden Sie sich gerne rechtzeitig an Frau de Groot, Tel.: 04465/806-7633 oder Frau Ortgießen, Tel.: 04465/806-7631 aus dem Rathaus. Dies gilt auch für Neubestellungen der Biotonne.
Zudem bietet der Landkreis Wittmund für die Entsorgung von organischem Abfall 60 L-Bioabfallsäcke für derzeit 1,42 €/Stück zum Kauf an. Die Säcke sind in folgenden Verkaufsstellen im Gemeindegebiet zu den jeweiligen Öffnungszeiten erhältlich: Kiosk zum Knotenpunkt in Friedeburg und Raiffeisenmärkte in Horsten und Wiesedermeer. Vor allem für Kleinstmengen Laub aus Privathaushalten ist dies eine zusätzliche Entsorgungsalternative.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Entsorgung von Laub und anderem organischen Abfall in der freien Natur eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die mit Bußgeld geahndet wird.
Die umweltfreundlichste Art der Entsorgung ist immer noch die Kompostierung auf dem eigenen Grundstück oder das Abdecken von Beeten mit dem Laub. Die Laubschicht führt dem Boden organische Substanzen und Nährstoffe zu, fördert das Bodenleben und bietet vielen Lebewesen und Pflanzen Winterschutz.
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