Wahlbekanntmachung für die Wahl der Abgeordneten des Rates (Gemeindewahl) am 13. September 2026 in der Gemeinde Friedeburg

Wahlbekanntmachung für die Wahl der Abgeordneten des Rates (Gemeindewahl) am 13. September 2026 in der Gemeinde Friedeburg

 

Am 13. September 2026 sind die Abgeordneten des Rates der Gemeinde Friedeburg zu wählen. Nach § 16 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) und den Vorschriften der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) in der zurzeit geltenden Fassung gebe ich Folgendes bekannt und fordere gleichzeitig zur Einreichung der Wahlvorschläge auf:

1. Zahl der Vertreterinnen und Vertreter
Die Zahl der zu wählenden Abgeordneten beträgt 26.

2. Zahl und Abgrenzung der Wahlbereiche
Das Wahlgebiet der Gemeinde Friedeburg besteht aus einem Wahlbereich. 

3. Höchstzahl der Bewerberinnen und Bewerber auf einem Wahlvorschlag
Auf jedem Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe für die Gemeindewahl dürfen gemäß § 21 Abs. 4 NKWG höchstens 31 Bewerberinnen und Bewerber benannt werden. Der Wahlvorschlag einer Einzelbewerberin oder eines Einzelbewerbers (Einzelwahlvorschlag) darf gemäß § 21 Abs. 5 NKWG nur den Namen dieser Bewerberin oder dieses Bewerbers enthalten.

4. Unterschriften für Wahlvorschläge
Ein Wahlvorschlag für die Gemeindewahl muss gemäß § 21 Abs. 9 NKWG von dem für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorgan, von drei Wahlberechtigten der Wählergruppe oder von der wahlberechtigten Einzelperson unterzeichnet sein. Außerdem muss jeder Wahlvorschlag für die Gemeindewahl von mindestens 20 Wahlberechtigten des Wahlbereiches persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein.
Folgende Parteien bzw. Wählergruppen sind gemäß § 21 Abs. 10 Nrn. 1 bis 4 NKWG von diesem Unterschriftserfordernis befreit:

  • Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen (CDU),

  • Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD),

  • Alternative für Deutschland - Niedersachsen (AfD Niedersachsen),

  • BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE), Die Linke (Die Linke),

  • Freie Demokratische Partei (FDP), DIE FRIESEN (DIE FRIESEN), 

  • Freie Wählergemeinschaft Friedeburg (FWG), Einzelwahlvorschlag Glowalla.

5. Wahlanzeige
Parteien, die die Voraussetzung des § 21 Abs. 10 Nrn. 2 und 3 NKWG nicht erfüllen, können als solche nur dann Wahlvorschläge einreichen, wenn sie spätestens bis zum 15. Juni 2026 dem Niedersächsischen Landeswahlleiter, Schiffgraben 12, 30169 Hannover, gemäß § 22 NKWG und § 34 NKWO ihre Beteiligung an der Wahl angezeigt haben und der Landeswahlausschuss ihre Parteieigenschaft festgestellt hat.
Folgende Parteien sind nach der Bekanntmachung der Landeswahlleiterin vom 30. Juli 2025 von einer Wahlanzeige befreit:

  • Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen (CDU),

  • Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD),

  • Alternative für Deutschland - Niedersachsen (AfD Niedersachsen),

  • BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE),

  • Die Linke (Die Linke).


6. Vorschriften über Form und Inhalt der Wahlvorschläge
Auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften über die Form und den Inhalt der Wahlvorschläge gemäß § 21 NKWG und § 32 NKWO wird hingewiesen.

7. Einreichungsfrist der Wahlvorschläge
Die Wahlvorschläge sind möglichst frühzeitig, spätestens bis zum 20. Juli 2026,
18:00 Uhr (Ausschlussfrist), bei der Gemeindewahlleitung, Friedeburger Hauptstraße 96, 26446 Friedeburg, einzureichen.

 

Friedeburg, 09.04.2026                                                      Janßen, Gemeindewahlleiter

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Friedeburg
Do, 09. April 2026

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