Gewerbeabmeldung


Allgemeine Informationen

Die Aufgabe eines Gewerbebetriebes liegt bei einer vollständigen Aufgabe einer Haupt- oder Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle vor. 

 

Von der Gewerbeabmeldung werden unter anderem Finanzamt, Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, Amtsgericht, Berufsgenossenschaften, Gewerbeaufsichtsamt informiert.

 

Hinweis: Auch bei der Verlegung der Betriebsstätte in einen anderen Ort außerhalb von der Gemeinde Friedeburg ist für die bisherige Betriebsstätte eine Gewerbeabmeldung erforderlich.


Verfahrensablauf

Die Gewerbeabmeldung ist gleichzeitig mit der Aufgabe des Gewerbebetriebes vorzunehmen.

 

Die Gewerbeabmeldung kann wie folgt erfolgen:


Zweitschrift beantragen

 

Bei Verlust der Gewerbemeldung kann eine Zweitschrift ausgestellt werden. Bitte beachten Sie, dass eine Zweitschrift grundsätzlich nur von der zuletzt angezeigten Gewerbemeldung ausgestellt werden kann. Diese kann persönlich oder formlos per E-Mail an   beantragt werden.


Rechtsgrundlagen

Gewerbeordnung


Notwendige Unterlagen


Zweitschrift

Gebühren

 

Die Gebühren sind grundsätzlich vor Ort mit EC‑Karte oder Bargeld zu entrichten.
Bei schriftlicher Beantragung wird eine Rechnung über die Höhe der zu entrichtenden Gebühr erstellt.


Ansprechpartner

Fachdienst Ordnung und Verkehr

 

Herr Renken
Raum 21
Telefon (04465) 806-7431