Ummeldung eines Wohnsitzes


Allgemeine Informationen

Bei Umzug innerhalb der Gemeinde bzw. dem Wohnungswechsel innerhalb eines Wohnhauses sprechen Sie bitte im Bürgerbüro vor und bringen Ihren Personalausweis und/oder Reisepass oder Kinderreisepass sowie die vom Wohnungsgeber vollständig ausgefüllte und unterschriebene 

🔗Wohnungsgeberbescheinigung mit. Der Umzug ist der zuständigen Stelle mit einer Frist von 2 Wochen zu melden.

 

Die Ummeldung einer Wohnung ist nur erforderlich bei:

 

Bei der Ummeldung des Hauptwohnsitzes werden die Adressangaben im Personalausweis geändert. Eine Ummeldung kann frühestens am Tag des tatsächlichen Umzuges erfolgen. Kommen Sie Ihrer Meldepflicht fristgerecht nach, um unnötige Probleme und Ärger zu vermeiden.

 

Jede meldepflichtige Person muss persönlich vorstellig werden (dies gilt auch bei minderjährigen Familienangehörigen). Eine Vertretung durch Bevollmächtigte ist nicht zulässig.
 

 

 


Rechtsgrundlagen

§§ 17 ff. Bundesmeldegesetz (BMG)


Notwendige Unterlagen

 

Folgende Daten bzw. Unterlagen werden zusätzlich benötigt bei:


Gebühren

Es fallen keine Gebühren an. Verspätete Meldungen mit Überschreitung der Meldefrist von 2 Wochen können mit einem Bußgeld geahndet werden.


Ansprechpartner

Fachbereich Bürgerservice

 

Frau Bessonov
Raum 2
Telefon (04465) 806-7141

Frau de Wall
Raum 2
Telefon (04465) 806-7141