Führungszeugnis
Allgemeine Informationen
Das Führungszeugnis ist ein Zeugnis über den Inhalt des Bundeszentralregisters. Das vom Bundesamt für Justiz in Bonn geführte Register enthält im Wesentlichen Eintragungen über rechtskräftige strafrechtliche Verurteilungen.
Welchen Inhalt das Führungszeugnis hat, finden Sie auf der Internetseite vom 🔗 Bundesamt für Justiz.
Arten von Führungszeugnissen
Einfaches Führungszeugnis
für private Zwecke (Belegart N), zum Beispiel für die Einstellung bei privaten Arbeitgebenden
zur Vorlage bei einer deutschen Behörde (Belegart O), zum Beispiel für die Beantragung eines Gewerbes oder die Einstellung bei einer Behörde
Erweitertes Führungszeugnis
für private Zwecke (Belegart NE) oder
zur Vorlage bei einer deutschen Behörde (Belegart OE)
für Personen, die beruflich oder ehrenamtlich in der Kinder- und Jugendbetreuung tätig sind und die die Voraussetzungen nach § 30a Absatz 1 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) erfüllen.
Verfahrensablauf
persönlich
Der Antrag muss persönlich im Bürgerbüro der Gemeinde Friedeburg gestellt werden.
Eine Antragstellung durch Dritte (auch mit Vollmacht) ist nicht möglich.
Bis zum vollendeten 17. Lebensjahr kann auch der gesetzliche Vertreter die Ausstellung beantragen.online
Wenn Sie einen neuen elektronischen Personalausweis oder elektronischen Aufenthaltstitel besitzen, besteht darüber hinaus die Möglichkeit, das Führungszeugnis online beim Bundesamt für Justiz zu beantragen. Hierzu benötigen Sie einen elektronischen Personalausweis mit freigeschalteter PIN als Identitätsnachweis und einem Lesegerät zum Auslesen der Ausweisdaten. Dafür nutzen Sie bitte den Online-Service vom 🔗Bundesamt für Justiz.
Der Antrag wird von den Mitarbeiterinnen im Bürgerbüro entgegengenommen und zwecks Ausstellung elektronisch an das Bundesamt für Justiz weitergeleitet.
Das Führungszeugnis für private Zwecke (Beleg-Art N / NE) wird dem Antragsteller direkt per Post nach Hause gesandt. Ein Versand an eine andere Anschrift ist nicht möglich.
Das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O / OE) wird direkt der Behörde zugesandt, die vom Antragsteller/von der Antragstellerin unter Bezugnahme des Verwendungszwecks angegeben wurde.
Voraussetzungen
Das Führungszeugnis kann von jeder Person beantragt werden,
die mit Haupt- oder Nebenwohnung in Friedeburg gemeldet ist und
die das 14. Lebensjahr vollendet hat. Bis zum 18. Lebensjahr ist auch die oder der gesetzliche Vertretende antragsberechtigt.
Ist die betroffene Person geschäftsunfähig, so kann nur die oder der gesetzliche Vertretende den Antrag stellen.
Rechtsgrundlagen
§§ 30, 30a Bundeszentralregistergesetz (BZRG)
Notwendige Unterlagen
gültiger Personalausweis oder Reisepass
gegebenenfalls Vertretungsvollmacht bei Beantragung durch gesetzlichen Vertretenden
für ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O / OE):
die vollständige Anschrift und Aktenzeichen/Verwendungszweck der Behördefür ein erweitertes Führungszeugnis (Belegart NE / OE):
das Bestätigungsschreiben des Arbeitgebers, der Einrichtung oder des Vereins, dass die Voraussetzungen nach § 30a Abs. 1 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) vorliegengegebenenfalls Nachweis der Gebührenbefreiung (ehrenamtliche Tätigkeit)
Bearbeitungsdauer
ca. 14 TageGebühren
13,00 € (alle Belegarten)
Die Gebühren sind bei Antragstellung in bar oder mit EC-Karte zu entrichten.
Gebührenbefreiung
Das Bundesamt für Justiz bzw. das antragsannehmende Bürgerbüro kann Gebührenbefreiung gewähren, wenn die antragstellende Person, das Führungszeugnis für eine ehrenamtliche Tätigkeit (Bescheinigung) bei einer gemeinnützigen Organisation bzw. einem gemeinnützigen Verein benötigt wird. Hierzu zählen auch ein freiwilliges soziales Jahr oder ein freiwilliges ökologisches Jahr. Die Nachweise für eine Gebührenbefreiung sind bei Antragstellung mit vorzulegen. Eine nachträgliche Erstattung der Gebühren ist leider nicht möglich.
Ansprechpartner
Fachdienst Bürgerbüro, StandesamtFrau Bessonov
Raum 2
(04465) 806-7141
Frau de Wall
Raum 2
(04465) 806-7141
Häufig nachgefragt
Formulare
An- und Abmeldung eines Hundes
Anzeige eines Gaststättengewerbes (auf Dauer)
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