Führungszeugnis


Allgemeine Informationen

Das Führungszeugnis ist ein Zeugnis über den Inhalt des Bundeszentralregisters. Das vom Bundesamt für Justiz in Bonn geführte Register enthält im Wesentlichen Eintragungen über rechtskräftige strafrechtliche Verurteilungen.

Welchen Inhalt das Führungszeugnis hat, finden Sie auf der Internetseite vom 🔗 Bundesamt für Justiz.


Arten von Führungszeugnissen

 

Einfaches Führungszeugnis
 

Erweitertes Führungszeugnis

für Personen, die beruflich oder ehrenamtlich in der Kinder- und Jugendbetreuung tätig sind und die die Voraussetzungen nach § 30a Absatz 1 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) erfüllen. 


Verfahrensablauf

 

 

Der Antrag wird von den Mitarbeiterinnen im Bürgerbüro entgegengenommen und zwecks Ausstellung  elektronisch an das Bundesamt für Justiz weitergeleitet.

 

Das Führungszeugnis für private Zwecke (Beleg-Art N / NE) wird dem Antragsteller direkt per Post nach Hause gesandt. Ein Versand an eine andere Anschrift ist nicht möglich.

 

Das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O / OE) wird direkt der Behörde zugesandt, die vom Antragsteller/von der Antragstellerin unter Bezugnahme des Verwendungszwecks angegeben wurde. 


Voraussetzungen

 

Das Führungszeugnis kann von jeder Person beantragt werden,

  1. die mit Haupt- oder Nebenwohnung in Friedeburg gemeldet ist und

  2. die das 14. Lebensjahr vollendet hat. Bis zum 18. Lebensjahr ist auch die oder der gesetzliche Vertretende antragsberechtigt.

 

Ist die betroffene Person geschäftsunfähig, so kann nur die oder der gesetzliche Vertretende den Antrag stellen.


Rechtsgrundlagen

§§ 30, 30a Bundeszentralregistergesetz (BZRG)


Notwendige Unterlagen


Bearbeitungsdauer

ca. 14 Tage

Gebühren

13,00 € (alle Belegarten)


Die Gebühren sind bei Antragstellung in bar oder mit EC-Karte zu entrichten.

 

 

Gebührenbefreiung
Das Bundesamt für Justiz bzw. das antragsannehmende Bürgerbüro kann Gebührenbefreiung gewähren, wenn die antragstellende Person, das Führungszeugnis für eine ehrenamtliche Tätigkeit (Bescheinigung) bei einer gemeinnützigen Organisation bzw. einem gemeinnützigen Verein benötigt wird. Hierzu zählen auch ein freiwilliges soziales Jahr oder ein freiwilliges ökologisches Jahr. Die Nachweise für eine Gebührenbefreiung sind bei Antragstellung mit vorzulegen. Eine nachträgliche Erstattung der Gebühren ist leider nicht möglich.


Ansprechpartner

Fachdienst Bürgerbüro, Standesamt

 

Frau Bessonov
Raum 2
Telefon (04465) 806-7141

Frau de Wall
Raum 2
Telefon (04465) 806-7141