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Abwasser - Regenwassergebühr


Allgemeine Informationen

Grundsatz

Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlagen wird eine Abwassergebühr für die Grundstücke erhoben, die an die öffentlichen Abwasseranlagen angeschlossen ist oder diese entwässern. Verständlicher ausgedrückt bedeutet das: Für die Ableitung Ihres Regenwasser über das Kanalnetz der Gemeinde Friedeburg wird eine Gebühr erhoben.


Rechtsgrundlagen

Satzung

C-10-2 Abwasserbeseitigungsabgabensatzung


Gebühren

Gebührensatz

Die Abwassergebühr für die Beseitigung von Niederschlagswasser (Regenwassergebühr) beträgt jährlich bei einer Grundstücksgröße von

  • Bis     600 m2                       =   25,56 Euro,

  • Von    601 m2 bis 1.000 m2     =   33,23 Euro,

  • Von 1.000 m2 und größer       =   40,90 Euro.

 

 

Fälligkeit

Auf die nach Ablauf des Erhebungszeitraumes (Abrechnungszeitraumes) abgerechnete Gebühr sind vierteljährlich Abschlagszahlungen am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. des laufenden Jahres zu leisten. Auf Antrag kann die Zahlung der Jahressteuer zum 1.7. eines jeden Jahres erfolgen.


Ansprechpartner

Fachbereich Finanzen

 

Frau Ortgießen
Raum 3
Telefon (04465) 806-7631

Termine online

Telefonzentrale

+49 4465 806 0

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