Abwasser - Regenwassergebühr
Allgemeine Informationen
Grundsatz
Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlagen wird eine Abwassergebühr für die Grundstücke erhoben, die an die öffentlichen Abwasseranlagen angeschlossen ist oder diese entwässern. Verständlicher ausgedrückt bedeutet das: Für die Ableitung Ihres Regenwasser über das Kanalnetz der Gemeinde Friedeburg wird eine Gebühr erhoben.
Rechtsgrundlagen
Satzung
C-10-2 Abwasserbeseitigungsabgabensatzung
Gebühren
Gebührensatz
Die Abwassergebühr für die Beseitigung von Niederschlagswasser (Regenwassergebühr) beträgt jährlich bei einer Grundstücksgröße von
Bis 600 m2 = 25,56 Euro,
Von 601 m2 bis 1.000 m2 = 33,23 Euro,
Von 1.000 m2 und größer = 40,90 Euro.
Fälligkeit
Auf die nach Ablauf des Erhebungszeitraumes (Abrechnungszeitraumes) abgerechnete Gebühr sind vierteljährlich Abschlagszahlungen am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. des laufenden Jahres zu leisten. Auf Antrag kann die Zahlung der Jahressteuer zum 1.7. eines jeden Jahres erfolgen.
Ansprechpartner
Fachbereich FinanzenFrau Ortgießen
Raum 3
(04465) 806-7631
Häufig nachgefragt
Formulare
An- und Abmeldung eines Hundes
Anzeige eines Gaststättengewerbes (auf Dauer)
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