Abwasser - Regenwassergebühr


Allgemeine Informationen

Grundsatz

Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlagen wird eine Abwassergebühr für die Grundstücke erhoben, die an die öffentlichen Abwasseranlagen angeschlossen ist oder diese entwässern. Verständlicher ausgedrückt bedeutet das: Für die Ableitung Ihres Regenwasser über das Kanalnetz der Gemeinde Friedeburg wird eine Gebühr erhoben.


Rechtsgrundlagen

Satzung

C-10-2 Abwasserbeseitigungsabgabensatzung


Gebühren

Gebührensatz

Die Abwassergebühr für die Beseitigung von Niederschlagswasser (Regenwassergebühr) beträgt jährlich bei einer Grundstücksgröße von

 

 

Fälligkeit

Auf die nach Ablauf des Erhebungszeitraumes (Abrechnungszeitraumes) abgerechnete Gebühr sind vierteljährlich Abschlagszahlungen am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. des laufenden Jahres zu leisten. Auf Antrag kann die Zahlung der Jahressteuer zum 1.7. eines jeden Jahres erfolgen.


Ansprechpartner

Fachbereich Finanzen

 

Frau Ortgießen
Raum 3
Telefon (04465) 806-7631