Gewerbeanmeldung


Allgemeine Informationen

Der Beginn eines selbständigen Betriebes des stehenden Gewerbes oder der Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle muss bei der zuständigen Stelle gleichzeitig mit dem Beginn der Tätigkeit angemeldet werden.

 

Ein Gewerbe ist jede nicht sozialwidrige, selbstständige, auf Dauer und Gewinnerzielung angelegte, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung ausgeübte Tätigkeit.


Nicht zum anzeigepflichtigem Gewerbe zählen unter anderem:

 

Anzeigepflichtig sind Gewerbe, die betrieben werden durch:

Verfahrensablauf

Die Gewerbeanmeldung ist gleichzeitig zu Beginn des stehenden Gewerbes oder dem Betrieb einer (unselbständigen) Zweigstelle vorzunehmen.

 

Die Gewerbeanmeldung kann wie folgt erfolgen:


Zweitschrift beantragen

 

Bei Verlust der Gewerbemeldung kann eine Zweitschrift ausgestellt werden. Bitte beachten Sie, dass eine Zweitschrift grundsätzlich nur von der zuletzt angezeigten Gewerbemeldung ausgestellt werden kann. Diese kann persönlich oder formlos per E-Mail an   beantragt werden.

 


Rechtsgrundlagen

Gewerbeordnung


Notwendige Unterlagen


Zweitschrift

Gebühren

 

Die Gebühren sind grundsätzlich vor Ort mit EC‑Karte oder Bargeld zu entrichten.
Bei schriftlicher Beantragung wird eine Rechnung über die Höhe der zu entrichtenden Gebühr erstellt.


Ansprechpartner

Fachdienst Ordnung und Verkehr

 

Herr Renken
Raum 21
Telefon (04465) 806-7431