Personalausweis


Allgemeine Informationen

Deutsche Staatsbürger, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen, wenn die Ausweispflicht nicht durch den Besitz eines gültigen Reisepasses erfüllt werden kann und sie der allgemeinen Meldepflicht in Deutschland unterliegen.
 

Die Ausstellung eines Personalausweises muss beantragt werden. Die Stellung eines förmlichen Antrags ist nur durch den Antragsteller (ab dem 16. Lebensjahr) bzw. den gesetzlichen Vertreter möglich. Eine Vertretung durch Bevollmächtigte ist nicht zulässig.

 

Der Personalausweis ist mit zusätzlichen Sicherheitsmerkmalen und Funktionalitäten ausgestattet, die insbesondere im Internet zahlreiche Einsatzmöglichkeiten bieten. Die Zusatzfunktionen dienen der eigenen Sicherheit. Diese können auf Antrag aktiviert bzw. deaktiviert werden.


Funktionen

 

Nur die vom Staat dazu berechtigten Stellen haben Zugriff auf diesen biometrischen Bereich, z.B. die Beamten an Grenzkontrollen. Im Rahmen des elektronischen Identitätsnachweises kann auf die biometrischen Daten nicht zugegriffen werden


Geltungsdauer

Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Personalausweisen ist nicht möglich. Eine Änderung des Ausweises wegen Namensänderung nach Heirat oder Scheidung ist nicht möglich; es muss ein neuer Ausweis beantragt werden. Eine Adressänderung wird mit einem Adressaufkleber ergänzt.


Folgende Daten sind auf dem Ausweis sichtbar und auf dem Chip gespeichert:

Verlust des Personalausweises
Bei Verlust des Personalausweises wird im Bürgerbüro eine Verlustanzeige aufgenommen. Der Verlust muss hier sofort durch Sie persönlich angezeigt werden. Sperrnotrufnummer für den neuen Personalausweis unter Angabe Ihres Sperrkennwortes, Namen und Geburtsdatums für die sofortige Sperrung: 0180-1 33 33 33


Bearbeitungsdauer
Der Ausweis wird in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die Wartezeit / Lieferzeit beträgt derzeit drei bis vier Wochen.

Sie bekommen von uns keine zusätzliche Benachrichtigung, wenn der Ausweis bei uns angekommen ist. Es gilt, dass der Ausweis eingetroffen ist, wenn Sie den PIN-Brief mit der PIN-Nummer erhalten haben.


PIN-Nummer / PIN-Brief
Innerhalb der 3 bis 4-wöchigen Lieferzeit erhalten Sie vorab von der Bundesdruckerei, sofern Sie über 16 Jahre alt sind, einen PIN-Brief mit der vorläufigen Transport-PIN-Nummer, dem Sperrkennwort und die PUK-Nummer. Der PIN-Brief kann auch alternativ im Ausnahmefall zum Bürgerbüro gesendet werden, wenn z.B. Ihr häuslicher Briefkasten nicht sicher oder die Zusendung an Ihre Wohnadresse nicht möglich ist.


Abholung
Die Abholung erfolgt im Bürgerbüro. Sie können eine andere Person mit der Abholung beauftragen, diese muss aber eine schriftliche 🔗Vollmacht mit Erklärung von Ihnen vorlegen.

Bei der Abholung ist der alte Personalausweis oder Kinderreisepass mitzubringen.

 

Wir müssen von Ihnen wissen, ob Sie den PIN-Brief bereits erhalten haben (gilt nur für Personen ab 16 Jahre). Der PIN-Brief enthält unter anderem eine vorläufige 5-stellige Transport-PIN-Nummer. Diese kann später oder bei Abholung des Ausweis im Bürgerbüro auf eine neue 6-stellige Nummer, die Sie sich selber überlegen und merken müssen, geändert werden. Diese Änderung ist kostenlos.

 
 
 

Rechtsgrundlagen

Personalausweisgesetz

§ 1 Personalausweisgebührenordnung (PAuswG)


Notwendige Unterlagen

Biometrisches Lichtbild/Foto
Sie müssen ein aktuelles biometrisches Lichtbild in der Größe von 35 x 45 mm (ohne Rand) sowie Ihren alten Personalausweis, Kinderreisepass oder Reisepass mitbringen.

 

Urkunde (Geburtsurkunde)
In folgenden Fälle benötigen wir eine im Original vorgelegte Personenstandsurkunde (Geburtsurkunde, Eheurkunde, Bescheinigung über die Namensänderung), aus der sich Ihre aktuelle Namensführung ergibt:

 

Antragstellung von Jugendlichen
Jugendliche unter 16 Jahren müssen das Formular 🔗Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten von beiden Elternteilen unterschrieben vorlegen und zur Beantragung die beiden Personalausweise (oder Kopie) der Eltern mitbringen.

 

Weitere Staatsangehörigkeiten
Sollten Sie eine weitere Staatsangehörigkeit als der deutschen besitzen oder beantragt haben, bringen Sie bitte entsprechende Unterlagen mit. Hier kann es wegen der Klärung der deutschen Staatsangehörigkeit zur Verspätung der Antragstellung des Ausweises kommen.

 


Vorläufiger Personalausweis

 

Benötigen Sie einen vorläufigen Personalausweis, kann dieser zusätzlich nur in Verbindung mit dem regulären Ausweis und wenn alle Unterlagen vorliegen, sofort ausgestellt werden. Dieser ist maximal 3 Monate gültig und wird nicht von allen Ländern anerkannt.

Länder-Infos und Einreisebedingungen erhalten Sie bei Ihrem Reiseveranstalter (z.B. im Reisebüro) oder beim 🔗Auswärtigem Amt.


Gebühren

 

Sie können die Gebühr mit EC-Karte oder Bargeld entrichten.
Die Gebühr wird bei Antragstellung fällig.

 


Ansprechpartner

Fachdienst Bürgerbüro, Standesamt

 

Frau Bessonov
Raum 2
Telefon (04465) 806-7141

Frau de Wall
Raum 2
Telefon (04465) 806-7141