Sperrmüllabfuhr


Allgemeine Informationen

 

Zum Sperrmüll werden alle beweglichen Gegenstände aus Privathaushalten gerechnet, die wegen ihrer Größe oder ihres Gewichtes nicht in Ihrem Restabfallgefäß untergebracht werden können.

 

Die einzelnen Gegenstände dürfen folgende Maße nicht überschreiten:


Zum Sperrmüll gehören z. B.:

 

Nicht zum Sperrmüll gehören z.B.:

Rechtsgrundlagen

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung im Landkreis Wittmund

 

Satzung über die Abfallbewirtschaftung im Landkreis Wittmund

 

Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen

 

Niedersächsisches Abfallgesetz (NAbfG)


Notwendige Unterlagen

Sperrmüllantrag online

 


Gebühren

Normale Abholung: 

 

Expressabholung:

 

 

Sie können die Gebühr mit EC-Karte oder Bargeld entrichten.
Die Gebühr wird beim Kauf der Sperrmüllkarte im Bürgerbüro fällig.


Ansprechpartner

Fachdienst Bürgerbüro, Standesamt

 

Frau Bessonov
Raum 2
Telefon (04465) 806-7141

Frau de Wall
Raum 2
Telefon (04465) 806-7141