Sperrmüllabfuhr
Allgemeine Informationen
Zum Sperrmüll werden alle beweglichen Gegenstände aus Privathaushalten gerechnet, die wegen ihrer Größe oder ihres Gewichtes nicht in Ihrem Restabfallgefäß untergebracht werden können.
Die einzelnen Gegenstände dürfen folgende Maße nicht überschreiten:
- Länge: 2,60 m
- Durchmesser/Kantenlänge: 0,80 m
- Gewicht: 50 kg
- Höchstmenge pro Anmeldung: 5 cbm
Zum Sperrmüll gehören z. B.:
-
Sperrmüll:
z.B. Teppiche, Kommoden, Regale, Tische, Stühle, Sessel, Kinderwagen, Bettgestelle, Lattenroste, Matratzen, Sofas/Liegen, Sessel, Schränke, Koffer/Kisten -
Altmetall:
z.B. Herde/Öfen (ohne Ölreste/Asche usw.) Fahrräder, Metallbadewannen usw.
Rasenmäher (ohne Betriebsflüssigkeiten wie Öl oder Kraftstoffe) -
Elektrogeräte
z.B. Fernsehgeräte, Radios, Staubsauger, HiFi-Anlagen, Computer, Haushaltsgeräte, Waschmaschinen, Geschirrspülmaschinen, Kühlschränke, Gefriertruhen
Nicht zum Sperrmüll gehören z.B.:
- Abfälle aus Umbau- und Renovierungsarbeiten
z.B. Türen, Fenster, Balken, Bretter, Zäune, Isoliermaterial, Kabel - Bodenbeläge
z.B. Parkett, Laminat oder Vinyl - Bauschutt
z.B. Ziegel, Steine, Fliesen, Betonteile - Bäume und Teile von Bäumen
- Wertstoffe
Glas, Papier, Pappe die über entsprechende Wertstoffcontainer abgegeben werden können - Restabfälle, Tapeten, Hausmüll
(diese können kostenpflichtig über die Deponien und zugelassene Abfallbehälter entsorgt werden - Schadstoffe aus privaten Haushalten
(diese können über die mobile Schadstoffsammlung und beim Sonderabfallzwischenlager der Fa. Nehlsen in Wiefels kostenlos abgegeben werden; für asbesthaltige Abfälle und teerölhaltige Abfälle gelten besondere Regelungen) - Autoteile, Öltanks, Reifen und größere Schrottteile
(diese geben Sie bitte direkt beim Altstoffhändler ab) - Abfälle in Kisten und Säcken
- Hausentrümpelungen, Wohnungsauflösungen und Abfälle aus Umbauarbeiten
(von der Sperrmüllabfuhr ausgeschlossen und müssen kostenpflichtig über die Entsorgungseinrichtungen abgegeben werden)
Rechtsgrundlagen
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung im Landkreis Wittmund
Satzung über die Abfallbewirtschaftung im Landkreis Wittmund
Niedersächsisches Abfallgesetz (NAbfG)
Notwendige Unterlagen
Kosten
Normale Abholung:
- bis 5 cbm
- Abfuhr ca. 3-4 Wochen nach Zahlungseingang
- Gebühr: 15,00 €
Expressabholung:
- bis 5 cbm
- Abfuhr innerhalb von 5 Werktagen nach Zahlungseingang
- Gebühr: 40,00 €
Sie können die Gebühr mit EC-Karte oder Bargeld entrichten.
Die Gebühr wird beim Kauf der Sperrmüllkarte im Bürgerbüro fällig.
Ansprechpartner
Fachdienst Bürgerbüro, Standesamt
Frau de Wall
Raum 2 (04465) 806-7141
Frau Meyer
Raum 2 (04465) 806-7141
Häufig nachgefragt
Formulare
An- und Abmeldung eines Hundes
Anzeige eines Gaststättengewerbes (auf Dauer)
Weitere Formulare finden Sie hier