Beantragung der Sperrmüllabfuhr
Allgemeine Informationen
Was gehört zum Sperrmüll?
Zum Sperrmüll werden alle beweglichen Gegenstände aus Privathaushalten gerechnet, die wegen ihrer Größe oder ihres Gewichtes nicht in Ihrem Restabfallgefäß untergebracht werden können.
Die einzelnen Gegenstände dürfen folgende Maße nicht überschreiten:
Länge: 2,60 m - Durchmesser/Kantenlänge: 0,80 m - Gewicht: 50 kg - Höchstmenge pro Anmeldung: 5 cbm
Zum Sperrmüll gehören z. B.:
Sperrmüll
Teppiche, Kommoden, Regale, Tische, Stühle, Sessel, Kinderwagen, Bettgestelle, Lattenroste, Matratzen, Sofas/Liegen, Sessel, Schränke, Koffer/Kisten usw.
Altmetall
Herde/Öfen(ohne Ölreste / Asche usw.) Fahrräder, Metallbadewannen usw.
Rasenmäher (ohne Betriebsflüssigkeiten wie Öl oder Kraftstoffe)
Elektrogeräte
Fernsehgeräte, Radios, Staubsauger, HiFi-Anlagen, Computer, Haushaltsgeräte, Waschmaschinen, Geschirrspülmaschinen, Kühlschränke, Gefriertruhen usw.
Nicht zum Sperrmüll gehören z.B.:
- Abfälle aus Umbau- und Renovierungsarbeiten wie z.B. Türen, Fenster, Balken, Bretter, Zäune, Isoliermaterial, Kabel usw.
- Bodenbeläge wie Parkett, Laminat oder Vinyl
- Bauschutt wie z.B. Ziegel, Steine, Fliesen, Betonteile
- Bäume und Teile von Bäumen
- Wertstoffe - Glas, Papier, Pappe die über entsprechende Wertstoffcontainer abgegeben werden können
- Restabfälle, Tapeten, Hausmüll können kostenpflichtig über die Deponien und zugelassene Abfallbehälter entsorgt werden
- Problemabfälle
- Schadstoffe aus privaten Haushalten können über die mobile Schadstoffsammlungund beim Sonderabfall- zwischenlager der Nehlsen in Wiefels kostenlos abgegeben werden
- Für asbesthaltige Abfälle und teerölhaltige Abfälle gelten besondere Regelungen
- Autoteile, Öltanks, Reifen und größere Schrottteile geben sie bitte direkt beim Altstoffhändler ab.
- Abfälle in Kisten und Säcken
- Hausentrümpelungen, Wohnungsauflösungen und Abfälle aus Umbauarbeiten sind von der kostenlosen Sperrmüllabfuhr ausgeschlossen und müssen kostenpflichtig über die Entsorgungseinrichtungen entsorgt werden.
Rechtsgrundlagen
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung im Landkreis Wittmund
Satzung über die Abfallbewirtschaftung im Landkreis Wittmund
Niedersächsisches Abfallgesetz (NAbfG)
Notwendige Unterlagen
Kosten
Für die Abholung von Sperrmüll bzw. anderen Abfällen im Rahmen der Sperrmüllabfuhr wird eine Gebühr in Höhe von 15,00 EURO je Abfuhr erhoben und sind im Voraus auf ein vom Landkreis benanntes Konto der Kreiskasse zu überweisen.
Ansprechpartner
Fachbereich Bürgerservice
Frau de Wall
Raum 2 (04465) 806-7412
Frau Meyer
Raum 2 (04465) 806-7413
Häufig nachgefragt
Formulare